Frage an Thomas Kienle von Svenja W. bezüglich Innere Sicherheit
Hallo,
Nach dem Corona Gipfel im Februar äußerte Bundeskanzlerin Merkel folgenden Sachverhalt:
„Zu den Freiheiten: Wir haben es ja schon öfter gesagt. Bis jetzt ist noch nicht nachgewiesen, dass diejenigen, die geimpft sind, nicht trotzdem das Virus weitergeben können. Solange wir eine Situation wie jetzt haben, dass eine ganz kleine Minderheit geimpft ist und eine große Mehrheit nicht, wird es keine neuen Freiheiten geben.
(https://t1p.de/n3zs)
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Hans-Jürgen Papier äußerte sich kürzlich in der Welt sinngemäß mit:
"...Darin kommt die irrige Vorstellung zum Ausdruck, dass Freiheiten den Menschen gewissermaßen vom Staat gewährt werden, wenn und solange es mit den Zielen der Politik vereinbar ist. Nein, es ist umgekehrt! Die Grundrechte sind als unverletzliche und unveräußerliche Menschenrechte des Einzelnen verbürgt. Sie können zwar eingeschränkt werden, aus Gründen des Gemeinwohls durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes. Aber es handelt sich nicht um eine einseitige Gewährung des Staates, die man mehr oder weniger beliebig entziehen und neu vergeben kann.“
(https://t1p.de/6ylb)
Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die Aussage unserer Bundeskanzlerin "Es wird keine neuen Freiheiten geben"?
Impliziert die Aussage eine Impfpflicht durch die Hintertür?
Würden Sie die Aussage unserer Bundeskanzlerin in der Form interpretieren: Entweder man ist geimpft oder man muss mit Restriktionen rechnen?
Halten sie die vergangene und momentane Situation als dramatisch genug, damit die Grundrechte zum Schutz das Gemeinwohl eingeschränkt werden können?
Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang auch die Situation unter dem Aspekt, dass die Intensivbettenkapazität nie komplett ausgelastet waren und sich im Laufe des Jahres sogar reduzierte, ohne eine Überlastung auszulösen und sich die Sterblichkeit unter der Berücksichtigung der Altersstruktur ungefähr im Mittelfeld der letzten 10 Jahre befindet.
Danke