Frage von Barbara A. • 28.02.2016
Frage an Thomas Kienle von Barbara A. bezüglich Soziale Sicherung
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die AGG auch im Rentenbezug Einzug hält?
Folgendes Szenario:
langjährig Versicherte/r geht nach 48 Jahren Arbeit mit 63 in Rente und darf bis zum klassischen Renteneintritt nur 450 € monatlich dazuverdienen.
Versicherte/r geht nach 35 Jahren Arbeit und Einzahlung in die Rentengemeinschaft mit 65 in Rente und darf unendlich versteuerbar , versteht sich, dazuverdienen.
Die Differenz von 35 Versicherungsjahren zu 48 Versicherungsjahren wird dieser Rentner nie einholen.
Wo, Frage an Sie, ist hier die AGG?
Was wollen Sie hier tun, damit auch ein langjährig Versicherte/r unendlich versteuerbar, versteht sich, dazuverdienne kann, wenn er mit 63 in Rente geht?
Antwort ausstehend von Thomas Kienle CDU