Was wollen Sie gegen die fortschreitende Flächenversiegelung unternehmen? Welche Maßnahmen streben Sie an um leere Wohn- oder Geschäftsgebäude wieder einer Nutzung zuzuführen?
Sehr geehrte Frau A.,
als Bündnisgrüne müssen wir uns mit den aus den Ansiedlungen entstehenden Zielkonflikten auseinandersetzen: Agrarstrukturelle Belange sind verstärkt zu berücksichtigen, um unsere wertvollen, landwirtschaftlich ertragreichen, Böden zu erhalten. Die Ansiedlungspolitik ist mit der landeseigenen Zielsetzung zur Waldmehrung sowie für Wildnisgebiete zu vereinbaren.
Flächenversiegelung ist durch Flächenrückbau, Recycling und Renaturierung an anderen Stellen auszugleichen, um perspektivisch das Netto-Null-Ziel zu erreichen. Dieses Netto-Null-Ziel fordern wir für Sachsen, da trotz Festlegung im aktuellen Koalitionsvertrag der Flächenverbrauch bisher nicht genügend reduziert wurde.
Mit der Klimamillion und anderen Förderangeboten unterstützen wir aktuell schon Kommunen beim Flächenrecycling und bei der Entsiegelung (SMEKUL).
Wir planen zudem die folgenden konkreten Maßnahmen:
- Entwicklung der vorhandenen Unternehmen geht vor Ansiedlung neuer Unternehmen.
- Bei strategischen Entscheidungen zur Ansiedlung von transformationsrelevanter Industrie: Industrieentwicklung ist in Strukturpolitik und Arbeitsmarktpolitik einzubinden.
- Wenn der Freistaat Flächenkäufe vornimmt oder eigene Flächen nutzt, um Industrie-Ansiedlungen voranzutreiben, sind diese aufgrund des steigenden Nutzungsinteresses und der zunehmenden Flächenkonkurrenz nicht zu veräußern, sondern als Pachtmodell in öffentlicher Hand zu halten. Dadurch soll eine alternative Nachnutzung weiterhin ermöglicht werden. Die Vergabe der Flächen folgt strengen Qualitätskriterien an Personalpolitik und Umweltstandards.
- Flächenstrategie, Flächenkataster oder der Flächenzertifikatehandel, den das Umweltbundesamt vorschlägt, ermöglichen den regionalen Interessensausgleich zur Einschränkung von Neuversiegelung.
Das CDU-geführte Staatsministerium für Regionalentwicklung ist qua Koalitionsvertrag beauftragt, eine Flächenstrategie zu entwickeln und zwischen den kommunalen Interessen zu vermitteln, was aber leider nicht in die Umsetzung gekommen ist.
Um den bestehenden Ungleichgewichten auf dem Wohnungsmarkt zwischen Stadt und Land zu begegnen, sollen Stadt-Umland-Kooperationen gestärkt werden. Damit Wohnraumpotenziale insbesondere im Umland von Großstädten mit angespannten Wohnungsmärkten gehoben werden, sollen Leerstände im ländlichen Raum durch gezielte Innenentwicklung reduziert werden. Dazu streben wir einen Fördervorrang für Ortskerne im Innenbereich und die Förderung von Leerstandsmanagements an.
Wir wollen das Bewusstsein für die Qualitäten des ländlichen Bauens schärfen und streben einen Transfer dieser Qualitäten in die Neuzeit an. Dazu werden wir die Sanierung und Umnutzung von leerstehenden Gebäuden in Kleinstädten oder auch von Drei- und Vierseithöfen, alten Bahnhöfen sowie Gebäuden im Gemeindebesitz (z. B. alte Dorfschulen) weiter durch Förderprogramme wie „Leader“, „Vitale Dorfkerne“, „Jung kauft Alt“ ermöglichen.
Zudem fördern wir gemeinschaftliches Wohnen und Genossenschaftsmodelle auf dem Land zur Schaffung attraktiver Mietmöglichkeiten und der Eigentumsbildung für junge Familien und unterstützen den Mehrfamilienwohnungsbau nach dem Vorbild der Gebäudetypologien von Drei- und Vierseithöfen. Wir wollen keinen weiteren Ausverkauf von Gemeindeeigentum, sondern unterstützen Umnutzungen zu Ladengeschäften mit Gemeinschaftsnutzungen wie ländliche Genossenschaften oder Dorfläden. Das Beratungsnetzwerk „Dezentrale“ wollen wir dazu erhalten und finanziell weiter absichern.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Keller.