Frage an Thomas Jung von Anja W. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Jung,
die Hundehalterverordnung Brandenburg trat in der derzeitigen Fassung am 01.07.2004, mit dem Ziel, die Öffentlichkeit vor Hundebissen zu schützen, in Kraft. Man hat in der Prävention auf Rasselisten gesetzt, und die Hunde willkürlich in Kategorien eingeteilt: „unwiderlegbar gefährliche Hunde“ (§8 Abs.2), „widerlegbar gefährliche Hunde“ (§8 Abs.3), und sog. 40/20 Hunde. Zu der Zeit, als die Hundehalterverordnung in Kraft trat, stand diese Art der Rasseliste bereits bei Experten für Kynologie, Hundeverhalten, Tierärzten und Hundetrainern stark in der Kritik. Die Landesregierung von Brandenburg hat sich dieser Kritik und den bereits zu dieser Zeit existierenden, wissenschaftlichen Studien entgegen gestellt, und die Verordnung in dieser Form verabschiedet.
Das BVerfG hat bereits im Jahr 2004 entschieden, dass eine rassespezifische Gesetzgebung als erste Maßnahme im Sinne der öffentlichen Sicherheit rechtmäßig sei, jedoch wurde im selben Urteil auch entschieden, dass diese Form der Gesetzgebung überprüft und gegebenenfalls geändert werden müsse ( Az. 1 BvR 1778/01). Diese Überprüfung wird in den Bundesländern in Form von Beißstatistiken durchgeführt. Die Beißstatistik Brandenburgs zeigt seit Jahren, dass in Brandenburg die Rasseliste nicht vor Hundebissen schützt.
In Niedersachsen wurde die Rasseliste bereits im Jahr 2003 abgeschafft und im Jahr 2011 die verpflichtende Sachkunde für alle Hundehalter eingeführt - mit dem Erfolg, dass von ca. 245.000 landesweit gemeldeten Hunden lediglich 108 (aufgeteilt auf 39 Rassen) aufgrund eines Beißvorfalls als gefährlich eingestuft wurden.
In Schleswig-Holstein wurde die Rasseliste zum 01.01.2016 abgeschafft - seitdem wurde kein Vorfall mit einem Hund einer vorher gelisteten Rasse registriert.
Bitte informieren Sie mich bzw. die Bürger Brandenburgs, ob in der kommenden Legislaturperiode eine Änderung der Hundehalterverordnung angedacht ist bzw. ob Sie einer Abschaffung der Rasselisten zustimmen.