Frage an Thomas Heiske von Stefan R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Heiske,
ich habe zwei Fragen zum Thema Gesundheitsreform.
1.) Wie wollen Sie an die strukturellen Probleme im Gesundheitssystem herangehen?
Nur eine Erhöhung der Einnahmeseite kann hier zu keinem Erfolg führen. Mit welchen konkreten Maßnahmen wollen Sie an die Ausgabenseite herangehen? Stichpunkte hierzu: Kontrolle der Abrechnungen und der Kassenärztlichen Vereinigungen sowie öffentliches Qualitätsmanagement der zugelassenen Ärzte und Krankenhäuser mit dem Ziel effizienterer und qualitativ besserer Versorgung.
2.) Bei den Zuzahlungen gibt es eine große Ungerechtigkeit zwischen verheirateten und allein veranlagten Personen.
Es gibt eine Obergrenze von 2% des Familieneinkommens pro Person.
Das heißt, dass bei Verheirateten eine Gesamtbelastung von 4% zumutbar sein soll; im Gegensatz zu 2% bei alleine Lebenden.
Hier sollte entweder eine Begrenzung auf das jeweilige Einkommen oder aber auf die Hälfte des Familieneinkommens eingeführt werden.
Werden Sie gegen diese Ungerechtigkeit angehen?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Reilich
Sehr geehrter Herr Reilich,
vielen Dank für ihre Fragen zum Thema Gesundheitsreform, die ich Ihnen nachfolgend wie folgt beantworten möchte:
Zu Frage 1:
Eine Erhöhung der Einnahmen bei den Krankenkassen führt tatsächlich nicht zu wünschenswerten Ergebnissen. In diesem Punkt gebe ich Ihnen vollkommen recht. Insbesondere ist zu berücksichtigen, daß dies zu höheren Belastungen, entweder der Arbeitnehmer oder aller Bürger führen würde, was grundsätzlich nicht wünschenswert ist. Darüber hinaus haben jüngste Gesundheitsstrukturreformen gezeigt, die Gesundheitskosten trotz aller Eindämmungsversuche drastisch steigern und dies in keinem Verhältnis mehr zu dem eigentlichen Gewinn mehr steht. Aus diesem Grunde darf nicht weiter versucht werden, die Einnahmeseite zu verbessern? Dies würde letztendlich nur den Blick auf die Wahrhaft strukturellen Probleme des Gesundheitssystems verstellen. Ich setzte mich für einen Systemwechsel ein: Jedem Bürger soll die Möglichkeit gegebenen werden, privaten Krankenversicherungsschutz in Anspruch zu nehmen. Jeder Bürger soll demnach verpflichtet sein, einen Mindestumfang an Leistungen, die sogenannten Regelleistungen, für den Krankheitsfall abzusichern. Der Verpflichtung sich zu versichern, kann er dabei bei einer Versicherungsgesellschaft seiner Wahl nachkommen. Er ist frei darin, seinen Versicherungsschutz so zu gestalten, wie es seinen Bedürfnissen entspricht, also z.B. mit einem hohen oder niedrigen Selbstbehalt, mit unterschiedlichen Selbstbeteiligungen, mit einem sehr umfangreichen Leistungskatalog, mit einer vollständig freien Arztwahl oder der Akzeptanz bestimmter Einschränkungen. Damit wird auf dem Krankenversicherungsmarkt ein echter Wettbewerb hergestellt und dem Bürger wird Wahlfreiheit an die Hand gegebenen (genauso wie in der Fahrzeugversicherung, wo es ein Mindestversicherungsschutz gibt, nämlich die Haftpflichtversicherung und darüber hinaus weitergehenden Versicherungsschutz, z.B. Teilkasko mit Selbstbeteiligung oder gar Vollkaskoversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung). Bei privaten Krankenversicherungen ist die Kontrolle der Abrechnungen selbstverständlich, da der Patient/ Versicherungsnehmer die Abrechnung immer ins eigene Haus bekommt und dann die private Krankenversicherung weiterleitet. Einer kassenärztlichen Vereinigung bedarf es nach meiner Auffassung nicht; hierbei handelt es sich um eine bürokratische Sonderform, die in einem echten freien Gesundheitssystem nicht zu suchen hat. Ich setzte auf ein freiheitliches, privates Versicherungsmodell, das auf den Prinzipien des Wettbewerbs unter Anbieter von Gesundheitsleistungen und Versicherungen und der sozialen Verantwortung beruht. Funktionsfähiger Wettbewerb entsteht durch Wahlfreiheit der Patienten, privatrechtliche Organisation der gesetzlichen Krankenversicherung, durch Tariffreiheit und flexible Vertragsstrukturen. Wahlfreiheit statt Zwangsversicherung! Eigenverantwortung statt Bevormundung!
Zu Frage 2:
Die von Ihnen geschilderten Ungerechtigkeiten bei den Zuzahlungsverpflichtungen ist jedenfalls überwiegend nicht von der Hand zuweisen, aber systemimmanent. Nach dem System, daß ich vorschlage, würden derartige Ungerechtigkeiten überhaupt nicht vorkommen, da Zuzahlungsverpflichtungen grundsätzlich vertraglich ausgeschlossen werden können. Bei einem geringen Prämienbeitrag könnten allenfalls höhere Selbstbeteiligungen vertraglich vereinbart werden. Ob und inwieweit das der jeweils betroffene Versicherungsnehmer tun will, bleibt ihm überlassen. Er muß sein Risiko eigenverantwortlich selbst abschätzen. Ihr Beispiel zeigt nur, daß das gesamte gesetzliche Kranken- aber auch das Rentenversicherungssystem zu unhaltbaren Ungerechtigkeiten führt! Deswegen: Für eine eigenverantwortliche Selbstbestimmung unsere Bürger! Ich darf mich bereits an dieser Stelle sehr herzlich für Ihr Interesse an meiner politischen Arbeit bedanken und verbleibe
Mit freundlichen, liberalen Grüßen
gez. Thomas M. Heiske
Rechtsanwalt