Frage an Thomas Händel von Reinhard G.
Sehr geehrter Herr Händel,
Bereits 2011 hat die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte beschlossen.
( http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/690490/publicationFile/198942/UN-Leitprinzipien-DE.pdf )
Zur Zeit werden auf der Grundlage dieser Leitprinzipien in der EU über Nationale Aktionspläne (NAP) verhandelt. Leider werden dabei die Vorgaben der UN durch den Einfluss einer Wirtschaftslobby immer weiter verwässert. ( http://www1.wdr.de/daserste/monitor/videos/video-lobbyismus-auf-regierungsebene-profit-statt-menschenrechte-100.html )
Auf Wunsch dieser Lobby soll es den Unternehmen überlassen werden, ob sie freiwillig die Menschenrechte achten – oder auch nicht.
Wie ist der aktuelle Stand bei diesen Aktionsplänen? Wie denken Sie darüber?
Weshalb wird nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Unternehmen im Ausland wie im Inland die UN-Menschenrechtscarta ( http://www.un.org/Depts/german/menschenrechte/aemr.pdf ) einhalten müssen?
Zitat Leitprinzipien, S. 12: "Staaten sollten sich ausreichenden innerstaatlichen Politikspielraum zur Erfüllung ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen erhalten, ... wie etwa durch Investitionsabkommen oder Investitionsverträge.“
Weshalb werden nicht in allen internationalen Handelsverträgen die Unternehmen völkerrechtlich verbindlich auf die Einhaltung der Menschenrechte nach der UN-Carta verpflichtet?
In dem Text von CETA kommt z. B. das Wort Menschenrechte nur in der Präambel vor. Die IAO-Kernarbeitsnormen werden kurz behandelt. Die Rechte der Unternehmen werden dagegen genau beschrieben. Welche Möglichkeit hätte jemand, der seine Menschenrechte zum Beispiel durch ein kanadisches Unternehmen verletzt sieht? An welche Gerichte könnte er sich wenden? Welchen wirksamen “Zugang zur Abhilfe” (vergl. 3. Kapitel der UN-Leitprinzipien) hätte er?
Wie sieht das bei einem Afrikaner aus, dessen Staat ein Handelsabkommen (z.B. EPA) mit der EU abgeschlossen hat?