Wie beurteilen Sie Punkt 3 des vom Bundestag beschlossenen "Fünf-Punkte-Plans" aus verfassungsrechtlicher Sicht?
Sehr geehrter Herr Haldenwang,
am 29.1.2025 hat der Bundestag den von der CDU/CSU-Fraktion eingereichten "Fünf-Punkte-Plan für sichere Grenzen und das Ende der illegalen Migration" beschlossen.
In Punkt 3 dieses Entschlusses des Bundestags heißt es: "Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, dürfen nicht mehr auf freiem Fuß sein. Sie müssen unmittelbar in Haft genommen werden." Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, sind Personen mit Duldung stets vollziehbar ausreisepflichtig; die Duldung setzt nicht die Ausreisepflicht aus und auch nicht die Vollziehbarkeit, sondern nur den Vollzug, das heißt die Abschiebung.
Hierzu meine Fragen an Sie als ehemaligen obersten Verfassungsschützer:
1. Wie beurteilen Sie den Entschluss des Bundestages aus verfassungsrechtlicher Sicht?
2. Wie beurteilen Sie die Handlung des Zustimmens von Abgeordneten aus Sicht des Verfassungsschutzes?
3. Wie beurteilen Sie das Eintreten von Parteien für diese Forderung aus Sicht des Verfassungsschutzes?