Frage von Reinhold B. • 13.12.2013
Frage an Thomas Händel von Reinhold B. bezüglich Verbraucherschutz
Wenn Versicherungen gerade die größten Risiken, die Individuen kaum tragen können, etwa über eine Haftungsgrenze ausschließen, widerspricht das fairer Lastenverteilung,
Zumal eine gesetzliche KFZ-Haftpflichtversicherung sollte EU-weit keine Grenze nach oben haben dürfen; denn Rückversicherungen erleichtern die Kalkulation eines insgesamt ohnehin dem Versicherungsunternehmen zumutbaren Risikos.
Die Abwälzung ausgerechnet größter schicksalhafter Einzelfallrisiken auf Versicherungsnehmer (und evtl. dritte Geschädigte) ist unsozial, wirtschaftlich unnötig und gesetzlich regelbar.
Was werden Sie tun?
Antwort ausstehend von Thomas Händel DIE LINKE