Frage an Thomas Händel von Martina V. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Händel,
wie gedenken Sie sich in Zukunft von europäischer Ebene aus gegen die Steuerungerechtigkeit von teilzeitbeschäftigten Müttern gegenüber vollzeitbeschäftigten Müttern einzusetzen?
Es kann nicht sein, dass eine teilzeitbeschäftigte Mutter für eine 20h Woche und 30 Euro brutto weniger Steuern zahlt als eine vollzeitbeschäftigte Mutter mit dem gleichen Bruttostundenlohn.
Warum wird die vollzeitbeschäftigte Mutter in Deutschland mit höheren Steuern bestraft?
Ist das sozial gerecht?
Wie stehen Sie zu einem Steuerrecht, das auf den Bruttostundenlohn ausgerichtet ist und nicht auf den Bruttomonatslohn und somit Teilzeitbeschäftigte bevorzugt?
Sehr geehrte Frau Vogt,
Vielen Dank für ihre Zuschrift. Auch mir ist die bestehende Steuerungerechtigkeit in Deutschland ein Dorn im Auge. Während kleine und mittlere Einkommen übermäßig belastet werden, schleichen sich die Großverdiener dank der Steuergeschenke von Rot-Grün und der großen Koalition aus der solidarischen Finanzierung der Gesellschaft davon. Beispiele hierfür sind u.a. die Absenkung des Spitzensteuersatzes von 52 auf 43 Prozent, die Erhöhung der Mehrwertsteuer und die Senkung der Unternehmenssteuern. Alle bisherigen so genannten Steuerreformen waren bestenfalls Murks, haben noch größere Ungerechtigkeiten hervorgebracht und den Vermögenden in diesem Land die Taschen gefüllt.
In Ihrem Fall führen sicherlich sehr unterschiedliche Faktoren zu einer so unterschiedlichen Belastung, wie zum Beispiel Kinderfreibeträge und unterschiedliche Steuerklassen. Dies kann unter Umständen zu solch unterschiedlichen Berechnungen führen.
Das deutsche Steuerrecht geht von einer jährlichen Besteuerung von Einkommen aus. Eine monatliche oder gar stündliche Besteuerung würde die Berechung von angemessenen Steuern nach meiner Meinung sehr verkomplizieren. Wenn ein Arbeitnehmer zum Beispiel nur in 7 von 12 Monaten gearbeitet hat, verringert sich seine jährliche Steuerschuld durch die Anrechnung der Monate, in denen er oder sie kein Einkommen hatte, deutlich. Und das kann Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen zumindest ein wenig entlasten, die seit den Arbeitsmarktreformen der Schröder-Fischer-Regierung zunehmend in prekären Arbeitsverhältnissen arbeiten müssen.
DIE LINKE setzt sich im Bundestag für ein gerechteres Steuersystem ein. Wir fordern einen linaer-progressiven Steuertarif, niedrige Eingangsteuersätze bei einem jährlichen Grundfreibetrag von 9300 Euro, die Abschaffung des Ehegattensplittings sowie die Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 53 Prozent. Damit würden die unteren Einkommensgruppen deutlich entlastet und Großverdiener stärker zur Finanzierung des Sozialstaates herangezogen. Die Abschaffung des Ehegattensplittings würde darüber hinaus endlich die Diskriminierung anderer Lebensweisen als der Ehe beenden und wäre ein weiterer Fortschritt in Richtung tatsächlicher Gleichberechtigung.
Von europäischer Ebene gibt es dagegen in dieser Frage wenige Einflussmöglichkeiten, weil die Zuständigkeit für Steuern ausschließlich bei den Mitgliedsstaaten der EU liegt. DIE LINKE setzt sich auf europäischer Ebene für eine Koordinierung der Steuerpolitiken der Mitgliedsstaaten ein, um ungerechte Steuersysteme und Steuerdumping entgegen zu wirken.
Mehr zu den Vorstellungen der LINKEN in punkto Steuergerechtigkeit finden Sie auf unserer Homepage unter http://www.die-linke.de.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Händel