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Thomas Gottweiss
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Frage von Marius H. •

Können Sie die Prüfung eines AfD verbots ansprechen?

Die AfD ist nach §21 GG verbotswürdig. https://www.zdf.de/nachrichten/politik/menschenrechtsinstitut-voraussetzungen-afd-menschenrechte-verbot-100.html
auf https://innn.it/afdverbot gibt es mittlerweile über 250.000 unterschriften für ein AfD verbot. Sowohl 2024 als auch 2025 sind hier in Thüringen Wahlen, wie Sie wissen. Verfassungswidrige, rassistische Parteien wie die AfD haben nichts in irgendwelchen Parlamenten zu suchen.

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Antwort von
CDU

Die Prüfung eines Verbots sollte bei extremistischen Parteien, wie der AfD, immer Bestandteil der wehrhaften Demokratie sein. Allerdings bin ich aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum NPD-Verbotsverfahrens desillusioniert über die praktische Wirksamkeit eines solchen Verfahrens. Zudem wäre das Problem mit einem Verbot nicht gelöst. Besorgniserregend ist ja die große Zahl von Wählern, die der AfD ihre Stimme geben. Das Problem muss gesellschaftlich und politisch angegangen werden, die Wähler wieder zurück in die politische Mitte geholt werden.