Frage an Thomas Felskowsky von Dirk W. bezüglich Recht
Vor einiger Zeit stieß ich bei meinem täglichen Nachrichtenstudium auf die Pressemitteilung der Innenbehörde “St. Pauli muss noch sicherer werden”, in welcher sozusagen ein partielles Glasflaschenverbot im Bereich der heute schon bestehenden Waffenverbotszone angekündigt wird.
Grundsätzlich frage ich mich, wie viele Verbote und Einschränkungen muss ich als Bewohner des Stadtteils St. Pauli noch hinnehmen? Bei jedem Schritt in die “böse Zone” werde ich durch unzählige Videokameras überwacht. Ich darf rein rechtlich nicht einmal ein Kartoffelschälmesser zur Ergänzung meiner Küchenausstattung durch die “böse Zone” transportieren und nun darf ich auch keine Glasflasche in den im Gesetzentwurf genannten Zeiten in der “bösen Zone” erwerben, geschweige denn besitzen.
Erleichtert hat mich die Einschränkung, dass es nur um Getränkeflaschen geht. Also kann ich glücklicherweise weiterhin meinen Ketchub in der “bösen Zone” bei Penny erwerben.
In der Pressemitteilung steht, dass es Ausnahmen für Bewohner geben soll. Bekomme ich nun endlich einen Bewohnerausweis, oder muss ich bei jedem Kauf einer Glasflasche in der “bösen Zone” meinen Personalausweis vorlegen? Oder werden gar Glasflaschenerwerbskarten ausgegeben?
Was passiert, wenn ich außerhalb der “bösen Zone” in meiner Wohnung zu einer Feierlichkeit einlade, mein Besuch per S-Bahn anreist und sich beim Verlassen dieser sozusagen sofort in der “bösen Zone” befindet und unter Umständen eine Flasche Wein im Handgepäck hat? Muss ich jeden einzelnen Besucher persönlich abholen, oder muss ich, wie damals in der Deutschen Demokratischen Republik eine persönliche Einladung aussprechen, die dann eingereicht werden muss um einen “Passierschein mit Glasflaschenbesitzerlaubnis” zu erhalten?
Es reicht mit Einschränkungen für Bewohner des Stadtteils! Keine dieser Einschränkungen ändert irgendetwas an den gesellschaftlichen Grundproblemen, die letztlich ihren Ausdruck im Verhalten einiger BesucherInnen finden.