Thomas Eggers-Poggensee
DIE FREIHEIT
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Thomas Eggers-Poggensee zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Carsten F. •

Frage an Thomas Eggers-Poggensee von Carsten F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Eggers-Poggensee,

wie stehen Sie zu den Aussage von Bundespräsident Wulff und Kanzlerin Merkel, der Islam gehöre in Deutschland inzwischen auch dazu ? Diese Aussage lässt ja sowohl wertend wie auch beschreibend auffassen.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Carsten Faltmann

Antwort von
DIE FREIHEIT

Sehr geehrter Herr  Carsten Faltmann,
 
Zurzeit leben ca. 4 Millionen Muslime in Deutschland, knapp die hälfte besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
Die in Deutschland lebenden Muslime sind eine sehr heterogene Gruppe, wie bei den Christen auch gibt es von streng Gläubigen bis Atheisten (auch Ex-Muslime) alles. Ein gläubiger Christ steht einem gläubigen Muslim heute oftmals näher als ein gläubiger Muslim einem ungläubigen Muslim. Hier auf einem gemeinsamen Nenner zu kommen ist schier unmöglich.
Was aber alle in Deutschland eint ist das Grundgesetz.
Viele Muslime können hier in Deutschland nach dem Grundgesetz arbeiten und leben, doch ist die politische Doktrin des Islam mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar.
Einige Beispiele aus dem Koran:
 

Der Islam erhebt einen Absolutheitsanspruch seiner Lehre. Jede menschliche Meinung hat sich dem Koran, dem heiligem Buch des Islam, unterzuordnen.Demzufolge muß der gläubige Moslem dem Koran eine höhere Autorität zuordnen als dem Grundgesetz. 

Das Grundgesetz gewährt Religionsfreiheit. Der Islam hingegen kennt keine Religionsfreiheit. 

Nach dem Grundgesetz sind Mann und Frau gleichberechtigt. Im Koran gesteht dem Ehemann das Recht zu seine Ehefrau zu schlagen. Auch sind Ehefrauen bei der Vererbung nicht gleichberechtigt. 

Körperstrafen sind nach dem Grundgesetz verboten. Im Islamischen Recht werden Körperstrafen gefordert. 

Der Glaubenskampf, auch der bewaffnete, ist für den Moslem religiöse Pflicht. Unverholen fordert der Koran zur Anwendung brutalster Gewalt auf. 

Der Koran unterteilt Menschen in gläubige Muslime, ungläubige „Schriftbesitzer“ (Juden und Christen) und sonstigen Ungläubigen. Das Verhalten „Ungläubigen“ gegenüber ist im Koran grob rechtswidrig bis mörderisch vorgeschrieben. Es steht zweifelsfrei gegen Artikel 9 des Grundgesetzes, dem Gedanken der Völkerverständigung. 
 
Ich halte die Aussage für Falsch dass der Islam zu Deutschland gehöre, der Islam ist Teil der Realität in Deutschland aber nicht Teil der Identität. Auch gehört der Islam nicht zu den Grundlagen unserer Kultur und lasse sich nicht Historisch belegen.
Ich halte die Aussage für Falsch dass der Islam zu Deutschland gehöre. Die Muslime als Mitbürger gehören selbstverständlich zu Deutschland.
 
Mit freundlichen Grüßen
Th.Eggers-Poggensee