Frage an Thomas Dörflinger von Werner W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dörflinger,
ich haben vor etwa 25 Jahren eine Lebensversicherung (Direktversicherung) abgeschlossen, die im letzten Jahr fällig wurde. Ich muß nun für diese monatlich ca € 150,00 an die AOk entrichten. Bei Abschluss der Versicherung wurde mir gesagt, daß bei Fälligkeit, keinerlei Abgaben zu entrichten sind. Ich kann nun nicht verstehen, auch wenn eine Gesetzesänderung ( 2002) eingeführt wurde, diese auch für lange vor diesem Zeitpunkt abgeschlossene Versicherungen gelten soll. Diese Regelung verstößt eigentlich gegen Treu und Glauben. Ich bitte um Ihre Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüssen
Werner Wegner
Sehr geehrter Herr Wegner,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Krankenkassenbeiträgen auf Ihre Lebensversicherung. Meine Antwort wird Ihnen in dieser Woche per Post zugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Thomas Dörflinger, MdB