Frage an Thomas Dörflinger von Katja R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dörflinger,
Ich habe gestern folgende Meldung gelesen :
Union, FDP, SPD und Grüne drängen offenbar auf eine Drei-Prozent-Stimmhürde für die Europawahl. Darauf haben sich die Parteien nach Angaben der Bild-Zeitung geeinigt. Sie gehen damit auf Konfrontationskurs zum Bundesverfassungsgericht, das die Fünf-Prozent Sperrklausel bei der EU-Wahl für grundsätzlich verfassungswidrig erklärt hatte.
Können Sie mir das vielleicht erklären? Wieso sollten 3% nicht verfasungswidrig sein, wenn es 5% ganz offensichtlich waren?
Mit diesen Vorgehen wird für mich absehbar nur die Politikverdrossenheit gefördert, wenn mal wieder ein Gesetz erlasen werden soll, welches anschliessend vom Verfassunggericht wieder kassiert wird. Wieso setzt sich die CDU dafür ein und wie werden Sie sich bei der Abstimmung verhalten?
Da ich annehme, das auch andere Leser an Ihrer Antwort interessiert sind, bitte ich Sie ausdrücklich, hier bei Abgeordnetenwatch zu antworten. Alles andere empfinde ich als Missachtung des obersten Souveräns, des Wählers.
Mit freundlichen Grüssen
Katja Rauschenberg
Sehr geehrte Frau Rauschenberg,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 21. Mai 2013, mit der Sie auf das Urteil des BVerfG vom 9. November 2011 zu sprechen kommen, das die bis dahin geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel (§ 2 Abs. 7 EuWG) für nichtig erklärt. Über die nationale Sperrklauselregelung haben wir in der Arbeitsgruppe für die Angelegenheiten der Europäischen Union der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ausführlich beraten. Gerne lade ich Sie daher ein, meinem Berliner Büro (bueroberlin@thomas-doerflinger.de) Ihre Kontaktdaten mitzuteilen. Es ist Ihnen selbstverständlich unbenommen, meine Antwort im Anschluss zu veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Thomas Dörflinger, MdB