Frage an Thomas Dörflinger von Andrea B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Arbeitslosigkeit als Grenzgänger der weniger als 150 Tage ein Arbeitsverhältniss in Deutschland aufzuweisen hat.Und deswegen die Arbeitszeit in der Schweiz als Grenzgänger nicht angerechnet bekommt. Sind Grenzgänger Menschen zweiterklasse obwohl sie Steuern an das Deutsche Finanzamt abgeben und Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.
Mir scheint es in meinem Fall so und deswegen überlege ich in die Schweiz zu ziehen.Da ich als Grenzgänger zwar Steuern entrichten darf von dem recht guten Lohn in der Schweiz.Jedoch ansonsten nicht wei ein deutscher Bürgen behandelt werde.
das ärgert mich.
Nun Hr. Dörflinger wie sehen sie das?
Sie wollten sich doch für Grenzgänger einsetzten?
Freundliche Grüsse A. Bendel
Sehr geehrte Frau Bendel,
vielen Dank für Ihre Frage, die mich über Abgeordnetenwatch erreicht hat. Ich helfe Ihnen gern weiter, bräuchte aber noch weitere Auskünfte. Bitte wenden Sie sich hierfür an mein Berliner Büro.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Thomas Dörflinger, MdB