Frage an Thomas Dörflinger von Siegbert M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Dörflinger
da ich seit dem 01.01.2010 Arbeitslos bin und Alg 1 beziehe , möchte ich Sie höflichst anfragen ob das Urteil des BSG Az: B 11 AL 25/08 R auch für Übersiedler in die Schweiz ( Kreuzlingen ) anzuwenden ist, da ich weiterhin dem Deutschen Arbeitsmarkt zur verfügung stehe.
Hintergrund: Mein Partner muss aus beruflichen Gründen in der Schweiz ein Wohnort nachweisen.
Da wir in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben ist es geboten, dass ich mein Wohnsitz ebenfalls dorthin verlege ( Familienzusammenführung ) .
Mit der Bitte dies abzuklären verbleibe ich
mit freundlichen Grüssen
S.Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
ich stehe wegen Ihres Anliegens bereits mit der Agentur für Arbeit in Kontakt und werde Ihnen in den nächsten Tagen persönlich eine Nachricht zukommen lassen. Bitte senden Sie mir Ihre Kontaktdaten an meine E-Mail-Adresse: thomas.doerflinger@bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Dörflinger, MdB