Frage an Thomas Auler von Ulrich D. bezüglich Recht
Thomas, habt ihr eine andere Regelung zum § 208 LBG in Aussicht, zumindest eine Staffelung. Jeden von uns kotzt es an, mit anderen Verwaltungen gleichgestellt zu werden.
Hallo Ulrich,
leider war bisher keine andere Regelung geplant. Auch seitens des Regierungspartners SPD nicht. Ich persönlich sehe das etwas anders, gehöre allerdings erst seit Januar d. J. dem rheinland-pfälzischen Landtag an. Ein Abrücken von der Lebensarbeitszeitverlängerung wird es zwar nicht geben. Ich möchte mich aber als derzeitiger polizeipolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion dafür einsetzen, dass die Abstufungen gerechter vorgenommen werden. Es kann m. E. auf Dauer nicht sein, dass z. B. ab 25 Jahre Wechseldienst die Pensionierungsgrenze von 60 Lebensjahren gilt, für z. B. 24 Jahre Wechseldienst eine Lebensarbeitszeit von 63 Jahren. Es gibt noch erheblich mehr Beispiele, wozu sicherlich auch die Rufbereitschaftsdienste der Kriminalpolizei zählen. Bei ersterem Beispiel könnte man z. B. statt Jahren Monate brechnen, was im heutigen Computerzeitalter auch nicht mehr umständlich ist.
Betonen will ich allerdings, dass es auch derzeit keine Gleichstellung mit Verwaltungsbeamten gibt. Eine Staffelung, wenn auch grobe, besteht ja bereits.
Solltest du noch Fragen haben, so will ich die gerne beantworten.
Viele Grüße
Thomas Auler, MdL