Warum wurde die EU-Beihilferechtsstelle der Wirtschaftsbehörde nicht eingeschaltet, um zu prüfen, ob der Verkauf des Elbtower-Grundstücks unter Marktwert im Einklang mit dem EU-Beihilferecht steht?
Sehr geehrter Herr Kleibauer,
in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 17. Mai wurde diskutiert, wie der Senat die Einhaltung der beihilferechtlichen Bestimmungen beim Verkauf des Grundstücks für den Elbtower prüft. Im Protokoll (S.8) heißt es, in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sei „in Abstimmung mit der Beihilferechtsstelle der Behörde für Wirtschaft und Innovation eine juristische Prüfung vorgenommen worden.“
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/vorgang/73849
Allerdings bestreitet die BWI jegliche Mitwirkung an der juristischen Prüfung durch die BSW. Wörtlich gestern die Antwort zu meinem Antrag auf Zugang zu Dokumenten:
"die Behörde für Wirtschaft und Innovation, BWI, war inhaltlich in keiner Weise mit dem Vorgang „EU-beihilferechtliche Beratung Grundstücksverkauf Elbtower“ befasst (...), es gab daher weder einen Austausch von Dokumenten noch eine rechtliche Beratung/ Prüfung durch die BWI."
https://fragdenstaat.de/a/250045
Danke im Voraus für Ihre Antwort!
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und den Hinweis auf die Auskunft der BWI. Mir ist nicht bekannt, wie die genaue Kommunikation zwischen den beiden Behörden erfolgt ist. Aus der Darstellung der Senatsvertreter im Haushaltsausschuss ergibt sich jedoch nicht unbedingt eine inhaltliche Einbeziehung der BWI.
Insgesamt gibt der Themenkomplex Elbtower Anlass für viele Fragen. Daher werden wir uns im Haushaltsausschuss weiter fortlaufend damit befassen. Außerdem hat unsere Fraktion den Beschluss zur Aktenvorlage in der Bürgerschaft mit durchgesetzt, derzeit warten wir auf die entsprechenden Dokumente.
Viele Grüße
Thilo Kleibauer