Frage an Thilo Kleibauer von Peter S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Kleibauer,
ich beziehe mich auf die schriftliche Anfrage an den Senat "Nachgefragt: 23,5 Millionen Euro für das Gelände des Volksparkstadions?"
Darin bitten Sie den Senat um Auskunft zur beihilferechtlichen Prüfung des Kaufs des Geländes des Volksparkstadions, die von der GÖRG Partnerschaft von Rechtsan-wälten mbB durchgeführt wurde.
Wenn ich es richtig verstehe, kann ein solche Prüfung durch eine Rechtsanwaltskanzlei keine vollständige Gewissheit verschaffen.
Denn für die Beihilfeprüfung zuständig ist die Europäische Kommission. Das einzuhaltende Verfahren ist in Artikel 4 der einschlägigen Verordnung (EU) 2015/1589 beschrieben.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32015R1589
Ein Beschluss der Kommission müsste innerhalb von zwei Monaten nach Anmeldung ergehen, also innerhalb einer vertretbaren Zeit.
Warum wendet sich also die Stadt nicht direkt an die Europäische Kommission?
Würde dies nicht Rechtsanwalts-Kosten sparen und Rechtssicherheit garantieren?
Ich danke für Ihr Interesse und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
P. S.
Hallo Herr Schönberger,
vielen Dank für Ihre Frage. Der Vermerk der Anwaltskanzlei zur beihilferechtlichen Prüfung liegt uns ja inzwischen vor. Demnach ist „mit deutlich überwiegender Wahrscheinlichkeit“ davon auszugehen, dass der Vertrag nicht gegen EU-Beihilferecht verstößt. Ich halte eine solche Prüfung durchaus für sinnvoll, um zu klären ob eine Beihilfe vorliegt, die bei der EU angemeldet werden muss. Unabhängig davon finde ich es richtig, dieses Grundstücksgeschäft der Stadt und die Vertragskonditionen kritisch zu hinterfragen.
Viele Grüße
Thilo Kleibauer