Frage an Tarek Al-Wazir von Schmitt S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Al-Wazir,
wie kann es sein, dass hierzulande zwar das Rauchen in Gasttsaetten (wo es jedoch von den Gaesten und den Gastgebern ausdruecklich erwuenscht ist) verboten ist und da wo man lebt - also in einer Mietswohnung direkt unter dem Wohn - und Schlafzimmer-Fenstern Tag und Nacht damit belaesstigt - erlaubt ist, so dass man den darueber liegenden eigenen Balkon im Sommer nicht mehr benutzen - und Tag und Nacht nicht mehr Lueften kann, wenn wie in meinem Fall uneinsichtige und inkooperative Raucher unterhalb der Whg. leben?
Nicht einmal dass ich koerperbehindert bin und bereits auf Grund einer Atemstoerung ein Atemgeraet fuer die Nacht benoetige und das Haus wegen einer Gehbehinderung kaum verlassen kann interessiert diese exzessiven Raucher! Auch der Vermieter sieht sich nicht in der Verantwortung! Wie wird die Politik die Bevoelkerung, die sich dazu entschieden hat sich nicht zu vergiften vor Menschen wie o.g. Nachbarn schuetzen? Vielen Dank. MfG P.Schmitt
Sehr geehrter Herr Schmitt,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Für uns Grüne ist der wirksame Schutz vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchs ein wichtiges Anliegen. Deshalb setzen wir uns für einen konsequenten Nichtraucherschutz ein, nicht nur in öffentlichen Einrichtungen, sondern auch für den Bereich der Gastronomie. In beiden Fällen ist eine Gesetzgebungskompetenz vorhanden. Da Rauchen im öffentlichen Raum und auch in den eigenen vier Wänden aus unserer Sicht nicht verboten werden sollte, ist in dichtbesiedelten Innenstadtgebieten ein allumfassender Schutz vor Passivrauch wahrscheinlich nie umsetzbar.
Es ist sehr bedauerlich, dass nach Ihrer Beschreibung Ihre Nachbarn wenig Rücksicht auf Ihre Gesundheit erkennen lassen. Und das vor dem Hintergrund, dass im Laufe der letzten Jahre die Zustimmung zu rauchfreien Gaststätten stetig gestiegen ist: Haben sich im Jahr 2005 noch 53 Prozent der Bürgerinnen und Bürger für rauchfreie Gaststätten ausgesprochen, so waren es im letzten Jahr bereits 78 Prozent. Die inzwischen in allen Bundesländern in unterschiedlichen Formen existierenden Rauchverbote zum Schutz vor Passivrauch haben sich also bewährt und in erheblichem Maße dazu beigetragen, dass sich kaum noch jemand die Zeiten allgegenwärtigen Qualms in Gaststätten zurückwünscht.
Gegenseitige Rücksichtnahme von vernunftbegabten Menschen kann immer nur eingefordert, aber nicht gesetzlich verordnet werden. Insoweit hoffe ich, dass Ihre Bemühungen um weniger Beeinträchtigungen durch Passivrauch nicht erfolglos bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Tarek Al-Wazir