Sehr geehrte Frau MdB Svenja Schulze SPD, wie ist Ihre Meinung zum neuen *Whistleblower-Gesetz* und was ist aus Ihrer Sicht der Unterschied zwischen einen *Whistleblower* und einem *Denunzianten*?
Sehr geehrte Frau Schulze,
hier denke ich an den damaligen Prinz Charles und Camila. Ein >Hacker< hat die
Telefon-Gespräche von Prinz Charles mitgeschnitten und sehr private
bzw. intime Details an die Presse "durchgestochen*.
Die Medien haben das als *ist von öffentlichen Interesse*
eingestuft und weltweit verbreiten.
Ist der >Hacker< aus Ihrer Sicht ein *Whistleblower*
oder ein *Denunziant*?
Mit freundlichen Grüßen
Erhard J.
Sehr geehrter Herr J.,
der Schutz der hinweisgebenden Person ist von erheblicher Bedeutung. Sogenannte Whistleblower decken Missstände, Verstöße oder Straftaten auf, die sie zum Beispiel in ihrem Arbeitsumfeld erfahren. Diese Praxis ist von gesellschaftlichem Interesse, da es die Rechtsdurchsetzung unterstützt, wie den Kampf gegen Korruption, Menschenrechtsverletzungen oder Datenmissbrauch.
Wie Sie bereits der Definition eines Whistleblower entnehmen können, ist der Kern des Hinweisgeberschutzgesetzes nicht Personen zu schützen, die lediglich persönliche Information eines Anderen veröffentlichen, sondern bezieht sich speziell auf Meldungen, die Straftaten und Missstände aufklären.
Obwohl Herausgeber in der Regel in der Gesellschaft ein hohes Ansehen genießen, in dem sie für mehr Transparenz sorgen, setzen Informant:innen sich zugleich beträchtlichen Risiken aus. Es gibt Fälle in denen Whistleblower Sanktionen am Arbeitsplatz erleiden, wie unrechtmäßige Kündigungen oder Mobbing.
Whistleblower müssen nicht nur bei der Meldung von Verstößen gegen EU-Recht vor rechtlichen Nachteilen geschützt sein, sondern auch von erheblichen Verstößen gegen Vorschriften oder sonstigem erheblichen Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt. Die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen wegen Repressalien gegen den Schädiger wollen wir verbessern und prüfen dafür Beratungs- und finanzielle Unterstützungsangebote. Wir setzen die EU-Whistleblower-Richtlinie rechtssicher und praktikabel um.
Arbeitnehmer:innen müssen vor Nachteilen geschützt werden - dies legt den Grundbaustein von dem von der Ampel kürzlich verabschiedeten Gesetz zum Hinweisgeberschutz. Ziel ist es auch potentiellen Herausgebern die Angst zu nehmen und somit die Rechtsdurchsetzung noch besser zu unterstützen. Dies ist ein bedeutsamer und notwendiger Fortschritt.
Weitere Hintergründe und Informationen können Sie dem Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zum Hinweisgeberschutz entnehmen:
Dabei sind wir uns als Koalition klar, dass das nur ein Zwischenschritt ist und wir eine Erweiterung des Anwendungsbereichs im Blick behalten.
Mit freundlichen Grüßen
Svenja Schulze