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Svenja Schulze
SPD
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Frage von Claus H. •

Frau Schulze, warum haben sie noch kein Transparenz-Versprechen abgegeben??

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Sehr geehrter Herr H.,

die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für eine transparente politische Entscheidungsfindung ein. Entscheidend ist, dass wir hier gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht haben und auf den Weg bringen, an die sich alle Abgeordneten halten müssen.

Die SPD-Fraktion hat sich in der vergangenen Legislaturperiode erfolgreich für deutlich schärfere parlamentarische Transparenzregeln eingesetzt: Künftig werden anzeigepflichtige Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen auf Euro und Cent genau veröffentlicht. Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften werden bereits ab fünf Prozent statt bislang ab 25 Prozent der Gesellschaftsanteile veröffentlicht. Auch Aktienoptionen werden veröffentlichungspflichtig. Eine von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung wird gesetzlich verboten. Ebenfalls untersagt werden Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit und die Entgegennahme von Geldspenden durch Abgeordnete. Die bisher unübersichtlichen Transparenzregeln werden außerdem gebündelt ins Abgeordnetengesetz übertragen.

Erstmals gibt es eine gesetzliche Registrierungspflicht für Lobbyist:innen. Ab dem 1. Januar 2022 sind grundsätzlich alle Lobbyist:innen registrierungspflichtig, die Kontakt mit dem Bundestag oder mit der Bundesregierung aufnehmen, um Einfluss zu nehmen. Dabei müssen sie angeben, in wessen Auftrag sie agieren, welches Themengebiet relevant ist und beispielsweise auch, wie hoch die Aufwendungen im Bereich der jeweiligen Interessenvertretung sind. Außerdem müssen Interessenvertreter:innen bei der Registrierung einem verbindlichen Verhaltenskodex zustimmen.

Wir haben im Koalitionsvertrag weitere Schritte verabredet, die umgesetzt werden. Wir wollen durch mehr Transparenz unsere Demokratie stärken. Wir werden das Lobbyregistergesetz weiter verschärfen. Für Gesetzentwürfe der Bundesregierung und aus dem Bundestag werden wir Einflüsse Dritter im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben und bei der Erstellung von Gesetzentwürfen umfassend offenlegen (sog. Fußabdruck). Wir werden zusätzlich den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit wirksamer ausgestalten. Parteiensponsoring werden wir ab einer Bagatellgrenze veröffentlichungspflichtig machen. Spenden und Mitgliedsbeiträge, die in der Summe 7.500 Euro pro Jahr überschreiten, werden im Rechenschaftsbericht veröffentlichungspflichtig.

Mit freundlichen Grüßen

Svenja Schulze

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