Hallo Herr Wendorf ich habe gehört das sie die AFD Die Ausländer abschieben wollt (Bin 15), gilt das auch für die Leute die schon Länger hier sind z.b 20-30 Jahre? Würde mich auf eine antwort Freuen.
Sehr geehrter Herr Wendorf Nochmal wegen dem abschieben also wenn es stimmt könnte mann nicht einfach die abschieben die,die die auf gut deutsch gesagt die Größte Scheise bauen oder Gefährlich in der ausenwelt sind?

Moin! Zunächst einmal kann ich Ihnen versichern, dass wir nicht pauschal alle Ausländer abschieben wollen. Wer über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügt, hat auch grundsätzlich ein Bleiberecht. Viele ausländische Fachkräfte bereichern unsere Wirtschaft - wir begrüßen das, soweit grundlegende Anforderungen erfüllt sind, ich zitiere mal aus unserem Wahlprogramm, Seite 109: "Leistungsbereitschaft, Anpassungswille und eine bewusste Bejahung der deutschen Lebensverhältnisse sind Voraussetzungen, um vollständig akzeptiert zu werden und einen Mehrwert für alle zu bilden." Wer also unsere Sprache lernt, unsere Kultur achtet und unsere Werte teilt, ist hier herzlich willkommen. Und auf Seite 111: "Wir begrüßen die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte, sofern diese zum Erfolg unseres Landes sowie zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beitragen können."
Problematisch wird es nur bei Personen, die über keine Aufenthaltserlaubnis verfügen und diese grundlegenden Anforderungen nicht erfüllen können oder wollen. Ein Großteil dieser Personen kommt als Asylbewerber nach Deutschland, jedoch ist im Grundgesetz (Art. 16a 2)) festgelegt, dass jemand, der aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland kommt, keinen Anspruch auf Asyl hat - für diese Personen ist grundsätzlich das erste sichere EU-Land zuständig, das sie betreten (und aufgrund der geographischen Lage Deutschlands betrifft dies jeden, der auf dem Landweg nach Deutschland kommt - wir sind umringt von sicheren Drittstaaten). Solche Personen können und sollten dann entweder ins Heimatland (sofern möglich) oder in diese zuständigen Drittstaaten zurückgeführt werden. Hier kann man auch über das Setzen von entsprechenden Anreizen sprechen, zum Beispiel ein Startgeld für die Rückkehr in die Heimat, um den Betroffenen dort zu helfen, ihr Heimatland zu stärken und aufzubauen, und damit Fluchtursachen zu beseitigen.
Einfacher ist der Fall bei Personen ohne Aufenthaltsberechtigung, die hier straffällig werden, insbesondere im Bereich der Gewalttaten. Diese Personen müssen so schnell wie möglich abgeschoben werden, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung für alle Menschen in Deutschland zu verbessern.
Wir teilen also Ihre Auffassung, dass man sich vorrangig um die Leute kümmern muss, die hier gefährlich sind - die Sicherheit unserer Bürger muss höchste Priorität haben. Letztendlich kommt dies allen zugute, die hier in Frieden und Sicherheit leben möchten - mit oder ohne Migrationshintergrund.
Ich hoffe, Ihre Frage damit zufriedenstellend beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch alles Gute für Ihren Weg hier in Deutschland!