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Sven Volmering
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Frage von Werner W. •

Frage an Sven Volmering von Werner W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Volmering,

seit dem Jahre 2000 bin ich Berufsbetreuer. Im Jahre 2005 wurde die Pauschaliesierung als Betreuervergütung eingeführt, d.h. ich bekomme, in der Höchstufe einen Stundensatz von 44,00 € für meine Arbeit entlohnt. Dabei ist die Stundenanzahl ebenfalls festgelegt und zwar mit 3,5 Stunden für einen Klienten mit eigener Wohnung und mit 2 Stunden für einen Heimbewohner. Von dem Stundensatz müssen sämtliche Ausgaben wie Bürokosten, Fahrtkosten, Personalkosten...bestritten werden. Das führt dazu, dass es, aufgrund hoher Fallzahlen, kaum noch möglich ist den persönlichen Kontakt zu den Klienten zu pflegen. Nun hat der Bundestag Ihnen eine Empfehlung vorgeschlagen den Stundensatz nach 12 Jahren um 15% zu erhöhen.
Wi ewerden Sie in dieser Angelegenheit abstimmen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wicker,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten vom 29. März 2017.

Wie Sie bereits richtig erwähnten, beträgt seit 2005 der Höchstsatz der Vergütung 44,00 Euro pro Stunde. Bereits 2014 hat sich die CDU bei ihrem Bundesparteitag dafür ausgesprochen, die Betreuervergütung zu erhöhen. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat Ende 2015 zwei rechtstatsächliche Studien in Auftrag gegeben. Die Schwerpunkte dieser Studien lagen neben den Bereichen der Qualität und der Erforderlichkeit rechtlicher Betreuung, auch bei der Vergütung. Das Ergebnis besagt, dass sich die tatsächlich geleistet Arbeitszeit nicht mit den vergüteten Stunden deckt. So stehen 4,1 Stunden pro Betreuung pro Monat tatsächlichen Zeitaufwands 3,3 Stunden vergütetem Zeitaufwand gegenüber.

Der Gesetzentwurf des Bundesrates, der am 16. Februar 2017 in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten wurde, verfolgt das Ziel, dass sich Ehegatten und eingetragene Lebenspartner im Falle einer schweren psychischen Erkrankung, Behinderung oder eines Unfalls in bestimmten Angelegenheiten ohne weitere Formalitäten vertreten können. Darunter fallen die Einwilligung in ärztliche Behandlungen und die Entgegennahme von ärztlichen Aufklärungen.

Aufgrund der zuvor genannten Ergebnisse der Studien sieht die CDU/CSU-Bundestagsfraktion noch Änderungsbedarf am momentan bestehenden Gesetzentwurf. Die CDU/CSU-Fraktion hat sich mit der SPD Fraktion darauf geeinigt, die Stundensätze um 15 Prozent anzuheben. Damit soll sichergestellt werden, dass die zustehende Vergütung den Qualifikationen und der Tätigkeit der Betreuer gerecht wird. Des Weiteren dient die Vergütungserhöhung dem Ziel, eine möglichst hohe Qualität der rechtlichen Betreuung in Deutschland zu gewährleisten. Da die Finanzierung zulasten des jeweiligen Landeshaushalts fällt, würden für die gesamten Bundesländer ca. 115 Millionen Euro Mehrkosten pro Jahr entstehen. Das Land Nordrhein-Westfalen müsste davon ca. 30 Millionen Euro aufbringen.

Die erste Lesung, sowie die öffentliche Anhörung zum Änderungsantrag fanden bereits im Februar und im März dieses Jahres statt. Die zweite und dritte Lesung wird voraussichtlich im Mai stattfinden. Der Bundesrat befasst sich im Juni oder im Juli mit dem Änderungsantrag, sodass es möglich ist, das dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode in Kraft tritt.

Ich hoffe, dass ich Ihnen darlegen konnte, dass von unserer Fraktion alles versucht wird, die Vergütungssätze zu erhöhen, um Ihren Aufwand in jeglicher Form gerecht zu werden.

Mit freundlichen Grüßen nach Dorsten

Sven Volmering