Frage an Sven Volmering von Stephanie G. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Volmering,
wie ist ihre Ansicht zur offenen Ganztagsschule für Grundschulkinder, müssen die Kinder wirklich an 5 Wochentagen die Nachmittags-Betreuung besuchen wenn die Notwendigkeit nur für 2-3 Tage besteht? Es kann doch nicht sein, dass Eltern, die ihren Erziehungsauftrag ernst nehmen durch die Anwesenheitspflicht in der OGS darin behindert werden.
Mit freundl. Gruß und der Hoffnung, dass sie sich für die Kinder und Eltern einsetzen,
Stephanie Grüwalder
Liebe Frau Gr?nw?lder!
Zunächst einmal wünsche ich Ihnen ein frohes neues Jahr 2017. Meiner Frau und mir ist es ebenfalls wichtig, dass unsere Kinder, die im Moment 3 und 1 Jahr sind, nicht in verpflichtende Maßnahmen festgezurrt werden. Sie sollen wie ich auch die Zeit haben, zu spielen, später mal Sport zu machen, sich zu engagieren. Daher befürworte ich eindeutig eine flexiblere Regelung auch im offenen Ganztag. Für diese Gesetzgebung ist jedoch nicht der Bundestag zuständig, sondern der Landtag in Düsseldorf. Ihr Anliegen werde ich daher an die entsprechenden Kollegen von mir weiterleiten. Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass Sie mich auch direkt unter sven.volmering@bundestag erreichen können. In Gladbeck biete ich auch regelmäßige Sprechstunden an, zu denen Sie gerne kommen können. Eine entsprechende Petition https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-eine-familienfreundliche-offene-ganztagsschule-in-nrw gegen die Pläne der rot-grünen Landesregierung, kann ebenfalls unterzeichnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Volmering