Frage an Sven Volmering von David K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Volmering
Ich glaube ich habe mich missverständlich ausgedrückt, ich meinte nicht angeführt im Sinne von "Befehlsgewalt" sondern das Herr Innenminister Friedrich von mindestens 5 verhinderten Terroranschlägen auf deutschem Boden gesprochen, hat also diese in der Debatte "angeführt" hat. Ich entschuldige mich sollte ich den Eindruck erweckt haben der Regierung die Beteiligung an Terrorakten unterstellen zu wollen.
Zurück zu meiner immernoch nicht beantworteten Frage.
Wer kontrolliert die Geheimdienste?
Prüft ein Richter ob ein begründeter Tatverdacht vorliegt oder liegt das im Ermessen des Ermittlungsleiters? Der Staatsanwaltschaft?
Sie erzählen was von Gewaltenteilung und das diese im GG verankert ist, ja das ist mir bewusst aber sie konkretisieren nicht wie stellt die Union sich konkret die Umsetzung des von mir zitierten Punktes des Wahlprogramms vor? Übrigens habe ich nichts dagegen das die Behörden bei hinreichenden Tatverdacht einschreiten aber bitte nicht ohne den Umweg über die Justiz.
Sehr geehrter Herr Koopmann!
Die Geheimdienste unterstehen der Kontrolle des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Hier hat die Bundeskanzlerin eine Ausweitung der Befugnisse des Bundestags angeregt.
Das Vorgehen bei Straftaten hängt von der Schwere der Delikte ab. Daher kommt es immer auf den Einzelfall an. Eine pauschale Antwort kann daher nicht gegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Volmering