Frage an Sven Volmering von David K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Volmering
Sie haben meine Frage nicht beantwortet, was tut die CDU konkret um meine Bürgerrechte zu schützen?
Eine klare Trennung der drei Gewalten ist mit Nichten im Bundesverfassungsschutz sichergestellt dieses kritisieren auch verschiedene Bürgerrechtler und Juristen.
Ein Zitat aus dem CDU Wahlprogramm:
"Gefahrenabwehr und Strafverfolgung mu?ssen auch im Netz sichergestellt sein. Die Sicherheitsbeho?rden mu?ssen dazu die erforderlichen Befugnisse sowie technische und personelle Ausstattung erhalten. Mit der Cyber-Sicherheitsstrategie haben wir die Grundlagen gelegt, um Cybersicherheit auf einem der Schutzwu?rdigkeit der vernetzten Informationsinfrastrukturen angemessenen Niveau zu gewa?hrleisten, ohne die Chancen und den Nutzen des Cyberraums zu beeintra?chtigen. Sie bu?ndelt die Aktivita?ten fu?r ein eng verzahntes Vorgehen aller Akteure in Staat, Wirtschaft und Forschung."
Unter welchen Vorraussetzungen fordert die CDU die erforderlichen "Befugnisse" für die Behörden? Diese Befugnisse gibt es durchaus schon, bei hinreichenden Tatverdacht kann dieser einem Richter vorgetragen werden und etwaige Maßnahmen legitimiert werden. Wie soll es denn dann in Zukunft nach Ansicht der CDU laufen? Wer kontrolliert die Kontrolleure?
Die Bundesregierung sah sich bis dato ja nichteinmal in der Lage uns Bürgern mit zu teilen welche und in welchem Umfang die von ihr selbst angeführten Terroranschläge durch Überwachung verhindert wurden, ähnlich dem von der Opposition aufgestellten Fragekatalog.
Aufklärung und Transparenz sieht anders aus.
Sehr geehrter Herr Koopmann!
Ich habe Ihre Frage sehr wohl beantwortet. Ihnen passt nur der Tenor nicht.
Zunächst einmal weise ich die Unterstellung zurück, dass die Bundesregierung "selbst angeführte Terroranschläge" durchgeführt hat.
Mit Verlaub: Das ist absoluter Blödsinn!!!!!
Dann folgendes: Die Gewaltenteilung ist im Grundgesetz verankert. Hüterin der Verfassung ist das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Falls etwas verfassungswidrig sein sollte, steht jedem Bürger der Weg zum Gericht offen.
Die Befugnisse der Sicherheitsbehörden werden im Rahmen der Gesetze festgelegt.
Auch bin ich dafür, auch dies wird Ihnen nicht passen, dass bei hinreichendem Tatverdacht die Behörden selbstverständlich einschreiten.
Ihre Bürgerrechte sind in Deutschland sehr wohl gewahrt.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Volmering