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Frage von Ursula Maria K. •

Frage an Sven Volmering von Ursula Maria K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Volmering,

wie wir anhand der aktuellen Berichterstattung (FAZ) im Fall Gustl Mollath erfahren, hatte die bayerische Justizministerin Merk nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts hervorgehoben, die StA habe auf ihre Weisung hin die Wiederaufnahme angestrebt.

Quelle: http://www.faz.net/aktuell/politik/fall-mollath-opposition-fordert-entlassung-merks-12426855.html

Die Grünen warfen der Ministerin vor, den Wiederaufnahmeantrag zu spät angeordnet zu haben.

Genau so gut kann natürlich politischer Druck Staatsanwälte zu Lasten von Kriminalitätsopfern ausbremsen.

Staatsanwälte also noch immer an der Leine der Politik – ein deutscher Skandal

Quelle: Wirtschaftswoche http://www.wiwo.de/finanzen/justiz-wie-politiker-staatsanwaelte-unter-druck-setzen/5301900.html

Und somit ist dieses Kernelement einer Demokratie (unabhängige Justiz) "grundgesetzwidrig" bundesweit noch immer nicht installiert.

Der bestehende Zustand, nämlich die Verwaltung der Dritten Staatsgewalt durch die Zweite, entspricht nicht dem rechtsstaatlichen Gebot der Gewaltenteilung und ist somit verfassungswidrig.

Gewaltenteilung....bedeutet, daß die drei Staatsfunktionen, Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung [Legislative, Exekutive, Judikative], in den Händen gleichgeordneter, in sich verschiedener Organe liegen, und zwar deswegen in den Händen verschiedener Organe liegen müßten, damit sie sich gegenseitig kontrollieren und die Waage halten können.

Diese Lehre hat ihren Ursprung in der Erfahrung, daß, wo auch immer die gesamte Staatsgewalt sich in den Händen eines Organes nur vereinigt, dieses Organ die Macht mißbrauchen wird..." [so Prof. Dr. Carlo Schmid am 08.09.1948 vor der verfassungsgebenden Versammlung (dem Parlamentarischen Rat)].

Was gedenken Sie, Herr Volmering, im Falle Ihrer Wahl - und natürlich auch ihre Partei zu tun, diesen GG-widrigen Zustand zu beseitigen und somit unserem Grundgesetz endlich zu seiner ihm gebührenden Geltung zu verhelfen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Knümann!

Zunächst einmal weise ich darauf hin,  "im föderativen System Deutschlands ist die Verwaltung der Justiz, Rechtspflege und Strafverfolgung in erster Linie Sache der Bundesländer" (siehe entsprechenden Wikipedia-Artikel) ist. Dazu ist gesetzlich folgendes geregelt:
Anders als Richter sind Staatsanwälte nach § 146 GVG weisungsgebunden. Sie unterliegen der Dienstaufsicht durch Vorgesetzte gemäß § 147 GVG. Das Recht der Aufsicht und Leitung steht zu:

der Bundesministerin der Justiz für den Generalbundesanwalt und die Bundesanwälte;
der Landesjustizverwaltung für alle staatsanwaltlichen Beamten des betreffenden Landes;
dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten für alle Beamten der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks. (siehe ebenfalls Wikipedia).

  Die von Ihnen geäußerte These, dass es in Deutschland keine Gewaltenteilung gibt, teile ich nicht. Gesetze, wie in diesem Fall, sind nähere Bestimmungen und Ausführungen des Grundgesetzes. Auch Staatsanwälte können Fehler machen. Es ist die Aufgabe eines Justizministers dies zu tun.  

Mit freundlichen Grüßen
Sven Volmering