Frage von Werner L. • 17.05.2019
Frage an Sven Liebhauser von Werner L. bezüglich Finanzen
Laut "Festsetzung der Grundsteuer ab 01.01.1991" werden für einen Garagenstellplatz 10 DM ange-
setzt (aktuell in Leisnig 7.50 Euro/qm).
Ich habe auf meinem Grundstück aber keinen Garagenstellplatz.
Mein Pkw steht in einem Carport.
Ist es rechtens diese Unterstellmöglichkeit einer Garage gleichzusetzten.
Ich bitte um baldigste Antwort auf meine Frage,da ich die Grundsteueranmeldung abgeben möchte.
Vielen Dank !
Antwort ausstehend von Sven Liebhauser CDU