Frage an Sven Kleinemeier von David W. bezüglich Verbraucherschutz
Wenn Mietpreise gedeckelt werden, wo bleibt der Anreiz für Investoren neue Gebäude zu errichten und weiteren Wohnraum zur Verfügung zu stellen? Einen geringeren Mietpreis zu haben klingt in der Theorie sicherlich gut, allerdings frage ich mich, wie praktikabel das Ganze tatsächlich ist. Wenn aufgrund einer Mietpreisbremse der Bau von weiteren Wohnungen verhindert wird, bewirkt diese Vorgehensweise nicht das genaue Gegenteil dessen, was man anvisiert, nämlich erschwingbaren Wohnraum zu schaffen?
Hallo Herr W.,
Wohnen ist ein elementares Grundbedürfnis für alle Menschen. Doch immer mehr Menschen können sich keinen angemessenen Wohnraum leisten. Nicht nur nach Einschätzung der LINKEN sondern auch der einschlägigen Fachverbände und selbst regierungsamtlicher Gutachten steht die Gesellschaft hier vor Herausforderungen, die die Wohnungswirtschaft mit den bisher üblichen Mitteln und Instrumenten nicht mehr bewältigen kann. Der viel gepriesene freie Markt versagt in diesem Feld. Deshalb sind wir der Überzeugung, dass es ein Gebot der Stunde ist, die Bereitstellung von Wohnraum als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge stärker in den Fokus zu nehmen.
Die traditionelle Form staatlicher Förderung von Wohnungen bedeutet unter den heute herrschenden Eigentumsverhältnissen immer: Öffentliches Geld fließt in private Kassen. Das eigentlich gesellschaftlich notwendigen Ziel, nämlich die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbaren, barrierearmen, klimagerechten Wohnungen, wird so zu einer Nebensache. Wir fordern daher einen grundlegenden Wechsel in der Wohnungspolitik. Soziale Bedürfnisse müssen zu sozialen Rechten werden und gehören im Grundgesetz festgeschrieben.
Das ist dringenden nötig. Denn seit der Abschaffung der Wohngemeinnützigkeit im Jahr 1990 wurde Wohnen dem Markt überlassen. Seitdem hat sich der Bestand an Sozialwohnungen um zwei Drittel verringert. Daraus resultierend fehlen bereits heute fünf Millionen Sozialwohnungen, 50.000 fallen jedes Jahr aus der Sozialbindung.
Wir wollen daher eine neue Wohngemeinnützigkeit einführen, d.h. einen Sektor auf dem Wohnungs- markt schaffen, der nicht profitorientiert ist, guten Wohnraum für alle schafft und Wohnen als Grundrecht behandelt. Für entsprechend gemeinwohlorientierte Unternehmen und Genossenschaften, die transparent arbeiten und Mietermitbestimmung garantieren, werden wir steuerliche Vergünstigungen, bevorzugte Förderung und einen bevorzugten Zugang zu Grundstücken schaffen. Dabei gilt: Einmal öffentlich gefördert, immer öffentlich gebunden. Außerdem dürfen Liegenschaften des Bundes nur noch an Kommunen, Länder, Mieterinitiativen und Mietersyndikate abgegeben werden.
Und: Wir wollen einen Neustart im sozialen Wohnungsbau. Sozialwohnungen müssen gebaut und angekauft werden, mindestens 250.000 im Jahr – vor allem durch gemeinnützigen kommunalen Wohnungsbau. Das »Wiener Modell« hat es vorgemacht: bezahlbare Wohnungen mit festgelegten Mieten, die in öffentlichem Eigentum sind und in denen die Mieterinnen und Mieter mitbestimmen. Dieses Vorhaben wollen wir mit fünf Milliarden Euro durch den Bund (und 5 Milliarden durch die Länder) unterstützen.
Sie sehen, wir wollen Wohnen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe ins Auge fassen und stellen dafür in unserem Finanzierungskonzept die notwendigen Mittel bereit. Dadurch kann die Versorgung der Menschen mit gutem Wohnraum sichergestellt werden und solchen ersetzen, der lediglich der privaten Renditeorientierung dient.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Kleinemeier