Frage von Wolf M. • 06.02.2015
Frage an Sven Hielscher von Wolf M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Hielscher,
Das Grundgesetz enthält in Art. 140 in Verbindung mit Art. 138 der Weimarer Verfassung den Verfassungsauftrag, „die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften durch die Landesgesetzgebung“ abzulösen. Die Grundsätze hierfür hat der Bund aufzustellen.
Würden Sie eine Bundesratsinitiative des Hamburger Senats unterstützen, damit dieser Verfassungsauftrag endlich erfüllt wird?
Antwort ausstehend von Sven Hielscher CDU