Frage an Sven Haller von Elke G. bezüglich Innere Sicherheit
Datenschutz ist gerade ein sehr prominentes Thema. Auch in Sachsen-Anhalt werden die institutionellen Strukturen neu diskutiert. Wie positionieren Sie sich in der Frage, ob wir die Datenschutzkontrolle in öffentlich und nicht-öffentlichen Bereich geteilt belassen oder in einer Stelle zusammenführen sollten? Wie sehen Sie die Rolle des Datenschutzbeauftragten? Was halten Sie von dem Spruch: "wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten"?
Sehr geehrte Frau Gross,
Datenschutz ist für die FDP und auch für mich persönlich ein sehr wichtiges Thema. Ich bin der Auffassung, dass der Spruch "Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten" eine Pauschalaussage derjenigen ist, die Überwachungsmaßnahmen stetig erweitern und ausbauen wollen. Damit jedoch, wird der Bürger unter Generalverdacht gestellt, der nicht nur nicht begründet ist, sondern auch ein falsches Verständnis der Beziehung von Staat und Bürger zeigt. Meinem Verständnis nach muss der Staat seine Eingriffe in die Grundrechte der Bürger rechtfertigen - denn sie müssen im Einzelfall erforderlich und angemessen und somit verhältnismäßig sein - und nicht anders herum.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom März 2010 müssen Bund und Länder ihre Datenschutzkontrolle so ändern, dass die völlige Unabhängigkeit sichergestellt ist. In Sachsen-Anhalt sollte meiner Ansicht nach die bisher getrennte Datenschutzkontrolle, für den öffentlichen und den nicht-öffentlichen Bereich, beim Landesdatenschutzbeauftragten gebündelt werden. Hierfür spricht, dass dadurch ein sehr hohes Datenschutzniveau erreicht werden kann, Synergieeffekte genutzt werden können und dass alles letztendlich in einer Verbesserung der Bürgerfreundlichkeit mündet. Außerdem ist es notwendig, ein einheitliches Beratungs- und Kontrollkonzept zu erstellen, das auch die aktuellen Entwicklungen in der Kommunikationstechnologie berücksichtigt und unter anderem die Verflechtungen von öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen abbildet.
In der Volksstimme vom 17.02.2010 finden Sie ein Interview von Frau Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, welches sich insbesondere mit Ihrer Fragestellung beschäftigt.
Mit besten Grüßen
Ihr Sven Haller