Frage an Sven Giegold von Heiko H. bezüglich Verkehr
Können Sie im EU-Parlament für eine dauerhafte Kontrolle von Subventionen in Verkehr und Infrastruktur sowie Agrarwirtschaft sorgen?
Es fällt auf, dass riesige Mittel in diese Bereiche "gepumpt"werden aber offensichtlich keine Kontrollen vor Ort stattfinden. (Beispiele: Kreta, Italien, Kanaren: schöne neue Straßen teilweise sogar mit Beleuchtung im Nichts endend. Landwirtschaft: Produktion für den Export in Deutschland zulasten der eigenen Bevölkerung: Gülle, Artenvielfalt etc.)
Sehr geehrter Herr Hedrich,
das Europäische Parlament tritt im Gesetzgebungsverfahren zu den Fondsverordnungen traditionell für strenge Kontrollen ein. Diese erfolgen durch den Haushaltskontrollausschuss (CONT) aber auch in den Fonds-verantwortlichen Ausschüssen für Regionale Entwicklung (REGI) sowie Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI).
Die Kontrollen selbst werden dann, unter anderen, von der EU-Kommission, von den Behörden der Mitgliedsstaaten und in den extremen Fällen von der EU-Betrugsbekämpfungsbehörde (OLAF) durchgeführt.
Kontrollen finden also regelmäßig statt während der gesamten Laufzeit der Förderperiode. Geförderte Projekte werden sowohl zufällig durch Stichprobenziehung kontrolliert als auch auf Basis einer Risikobewertung. Ein bestimmter Anteil an Kontrollen muss als Vor-Ort-Kontrolle stattfinden.
Offenbaren diese Kontrollen Unregelmäßigkeiten, Fehler oder betrügerisches Handeln (z.B. in der Abrechnung, in der Durchführung etc.), muss dies behoben werden und je nach Schwere des Fehlers müssen Fördermittel zurückgezahlt werden. Bei groben Fehlern bzw. Betrug kann die EU-Kommission auch Strafzahlungen einfordern. Diese Mechanismen werden jährlich hinsichtlich ihrer Funktionsfähigkeit überprüft und bewertet.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Fehlerquote in der vergangenen Jahren kontinuierlich rückläufig war, was auch auf den Druck des Parlaments zurückzuführen ist. Das Parlament fordert mehr Anstrengungen von Seiten der EU-Kommission für die Kontrolle der Verwendung der EU-Fördergelder und droht damit, bei unzureichender Aktion der EU-Kommission keine Entlastung des EU-Haushalts zu geben.
Zuletzt muss noch darauf hingewiesen werden, dass die von Ihnen beschriebenen Beispiele eventuell nicht fehlerhaft im Sinne der Kontrolle waren. Absurde Projekte können bei der sogenannten geteilten Mittelverwaltung zwischen den Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission leider nicht immer verhindert werden – sie sind leider oftmals mehr das Ergebnis von schlechter nationaler Regierungsführung (inklusiver schlechter Haushaltsführung, schlechter Projektplanung, falscher Prioritätensetzung, widersprüchlicher Zielsetzung etc.).