Frage an Susanne Jaffke-Witt von Erich S. bezüglich Recht
In der Verfassung, Artikel 3 und in der „Menschenrechts-Charta“ Artikel 2, wird gefordert, niemand wegen seiner … Herkunft … zu benachteiligen ….
Wir sehen in den bestehenden – vielleicht bis zu einem bestimmten Termin vertretbaren -Gesetzen, wo für die Ost-Bevölkerung andere Leistungen festgeschrieben sind, als für Westdeutsche und integrierte Ausländer, eine Benachteiligung und damit die Verletzung des Grundgesetzes und der Charta der Menschenrechte und – da kein Ende abzusehen ist – auch eine Diskriminierung.
Entweder müssen die „Ost-Gesetze“ verschwinden oder folgender Passus in die Verfassung aufgenommen werden:
„Der Gleichheitsgrundsatz gilt für alle Deutschen und integrierten Ausländer voll, für ehemalige DDR-Bürger aber nur eingeschränkt“.
Würden Sie beitragen, dieses Problem zu lösen?
Sehr geehrter Herr Scheider,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage über das Forum kandidatenwatch.de. Ich bin gern bereit Ihre Fragen auf postalischem Wege oder über den persönlichen Kontakt zu beantworten. Dazu ist es allerdings notwendig, dass Sie mir Ihre Postanschrift mitteilen. Ich bevorzuge diese Maßnahme, weil das Internet mit seinen gravierenden Unzulänglichkeiten mir als Kandidaten keine genügenden Sicherheiten bietet.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Jaffke