Frage an Susanne Herold von Torsten S. bezüglich Bildung und Erziehung
Ich würde Ihnen gern folgende Frage stellen und bitte freundlichst um eine zeitnahe Antwort:
Tatsache ist: Die Einrichtungen von Dansk Skoleforeningen für Sydslesvig sind Kindergärten und Schulen für die Angehörigen der dänischen Minderheit. Und dies ist auch gut und richtig so. Mit Landes- und Bundesmitteln, die an den Skoleforening überwiesen werden, sollen diese Einrichtungen und damit die Kinder aus der dänischen Minderheit gefördert werden. Auch dies sehe ich als eine Selbstverständlichkeit an. Nun ist es aber so, dass – nach meinen Schätzungen sowie nach Meinung vieler anderer Eltern, deren Nachwuchs die Einrichtungen von Dansk Skoleforeningen besuchten oder besuchten – nicht nur Kinder aus der Minderheit betreut und beschult werden. Rund 30 Prozent der Mädchen und Jungen gehören objektiv nicht zur dänischen Minderheit, weil die Eltern Migranten – aus der Türkei, arabischen Staaten, Ländern des ehemaligen Ostblocks und sogar auch China – sind und sich ausdrücklich nicht dazu bekennen, Angehörige der dänischen Minderheit zu sein. Hinzu kommen jene Eltern mit deutschem Pass, die ihre Kinder in Einrichtungen des Skoleforening schicken, sich aber ebenfalls nicht zur dänischen Minderheit bekennen wollen.
Meine konkrete Frage: Wie kann der SSW das Land Schleswig-Holstein und die Bundesrepublik auffordern, die Bezuschussung der Einrichtungen von Dansk Skoleforeningen auf 100 Prozent (im Vergleich mit den Summen, die für Schüler an öffentlichen Schulen ausgegeben werden) anzuheben, wenn ein nicht eben unerheblicher Teil der Schüler der dänischen Schulen im Landesteil Südschleswig gar nicht zur dänischen Minderheit zählt und deren Eltern die dänischen Schulen nur als Sprachschulen missbrauchen? Wäre es nicht sinnvoller, von den objektiv nicht zur dänischen Minderheit zählenden Eltern ein Schulgeld zu erheben?
Sehr geehrter Herr Schulze,
zur besonderen Stellung der dänischen Schulen und den Forderungen des SSW nach "100%" möchte ich feststellen: Die Schulen der dänischen Minderheit sind von der Finanzierung her als Privatschulen anzusehen, jedoch als Regelschulen der dänischen Minderheit in Deutschland anerkannt. Sie genießen daher mit 85% Zuschuss eine privilegierte Mittelstellung. Damit liegt das Förderungsniveau der dänischen Schulen nach wie vor regelmäßig über dem der deutschen Ersatzschulen, die nur 80 % des Schülerkostensatzes erhalten. Zudem wird der Schülerkostensatz für die dänischen Schulen auf der Grundlage aktueller Personal- und Sachkosten berechnet. Die Schulen der dänischen Minderheit verfügen in einigen Bereichen derzeit über deutlich bessere Bedingungen als deutsche Vergleichsschulen. Sie haben beispielsweise die 1,8fache Lehrerversorgung. Die Bonn-Kopenhagener Erklärung zur Sicherstellung der Förderung von Minderheitenschulen wird damit weiter erfüllt. Die Förderung des Landes sinkt von 31,7 Millionen Euro in 2010 auf ca. 27,6 Millionen Euro in 2011 und ca. 29,9 Millionen Euro in 2012. Im Jahr 2011 erhielt der dänische Schulverein eine zusätzliche Zuwendung des Bundes in Höhe von 3,5 Millionen Euro, diese wird auch im Jahr 2012 gewährt. Insgesamt hatte der dänische Schulverein somit nicht weniger Geld als vor den Haushaltsberatungen. Die CDU lehnt aus diesen Gründen eine Erhöhung der Zuschüsse für die dänischen Schulen ab.
Ihre Feststellung, dass mehr Eltern die Angebote dänischer Schulen annehmen als zur dänischen Minderheit gehören ist zwar richtig, einen "Missbrauch" stellt dies jedoch nicht dar. Eine Erhebung von Schulgeld für Eltern, die nicht der dänischen Minderheit angehören halte ich für unglücklich. Eltern dürfen selbst entscheiden, welches bestehende Schulangebot sie für ihre Kinder wählen.