Frage an Susanne Bauermeister von Jens D. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Frage:
Aus den Medien konnten wir entnehmen, dass das Reinhard-Nieter-Krankenhaus, in Trägerschaft der Stadt Wilhelmshaven,ihre Pflegeschüler um 30% geringer entlohnt als die an der gleichen Pflegeschule lernenden Pflegeschüler des Nordwestkrankenhauses Sanderbusch.
Wie stellen sie sich zu dem Problem, dass öffentliche Arbeitgeber mit dem Mittel externer Personalgesellschaften, hier DRK Schwesternschaft Übersee, sich dem Tarifgefüge entziehen und diese Ungerechtigkeit (gleicher Lohn für gleiche Arbeit) auf dem Rücken der Pflegeschüler, die sich nicht wehren können, ausgetragen wird?
Sehr geehrter Herr Damm,
vielen Dank für Ihre Frage zu einem Thema, dass die Gemüter unserer Region tatsächlich sehr beschäftigt. Nachdem ich mich schon seit Wochen als Ratsfrau der Stadt Wilhelmshaven mit diesem Thema auseinandersetze, stellt sich mir die Sitution wie folgt dar:
Das Reinhard-Nieter-Krankenhaus (RNK) ist seit einigen Jahren eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und damit kein öffentlicher Arbeitgeber, wovon Sie in Ihrer Frage ausgehen. Damit ist das RNK nicht tarifgebunden und "entzieht" sich daher auch keinem Tarifgefüge. Bei der DRK Schwesternschaft "Übersee" handelt es sich um einen Ausbildungsträger und keine Personalgesellschaft, wie Sie schreiben. Insofern ist an der organisatorischen Struktur dieser Ausbildungs- bzw. Kooperationsverhältnisse nichts zu beanstanden. Die Differenz der von Ihnen genannten Ausbildungsvergütungen fällt allerdings deutlich auf, ist für die Betroffenen auch ärgerlich, in der Wirtschaft bei verschiedenen Arbeitgebergruppierungen aber üblich. Üblich ist, dass ein großes Unternehmen oder gar ein Konzern für die gleiche Arbeitsleistung mehr zahlen kann und es auch tut, als z. B. ein Freiberufler, dass die eine Bank ihren Bankkaufleuten mehr bzw. weniger bezahlt als die andere. Üblich iat auch, dass überregionale tätige Unternehmen oft besser zahlen als regionale, das Gehaltsgefüge bei gleicher Ausbildung und Tätigkeit in Süddeutschland über dem in Norddeutschland liegt. Das ist einfach der Markt, der Arbeitsmarkt, der auch die Entlohnung nach Angebot und Nachfrage regelt, was mir allerdings als Auszubildender/Arbeitnehmer bei Vertragsunterzeichnung bekannt ist. Im RNK wird im volkswirtschaftlichen Sinne verantwortungsvoll mit Geldern aus dem Sozialversicherungssystem umgegangen. Denn je mehr die Kassen an die Krankenhäuser für deren Ausbildungsvergütung zahlen müssen, um so mehr belastet das den einzelnen Bürger. Also uns alle über unsere monatlichen Beiträge.
Sehr geehrter Herr Damm, ich hoffe, dass Sie dem Sachverhalt so wie er sich darstellt nachvollziehen können, auch wenn die geringere Vergütung für die Betroffenen individuell natürlich sehr ärgerlich ist.
Mit freundlichem Gruß
CONN*ACTION
Susanne Bauermeister