Frage an Suat Kasem von André L. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Suat Kasem,
Im Wahlprogramm ihrer Partei heißt es:
„Abhängigkeiten zwischen Unternehmen und Politikern müssen aufgedeckt werden. Abgeordnete sollen ihre Nebentätigkeiten und die gegebenenfalls daraus resultierenden Einkünfte veröffentlichen. Abgeordnete der Piratenpartei werden mit gutem Beispiel vorangehen und dies mit dem Einzug ins Parlament offenlegen. Dem Bürger muss klar ersichtlich sein, welche Interessen hinter Gesetzesinitiativen stecken und wer, wie und wann auf den Gesetzgebungsprozess Einfluss genommen hat.“
Wieso bezieht sich diese Forderung nur auf Abgeordnete und nicht schon auf die Kandidaten? Wo ist der Sinn, wenn ich erst nach der Wahl erfahre, von wem der (oder die) von mir gewählte Abgeordnete das Geld für sein tägliches Brot bekommt?
Sehr geehrter Herr Langer,
für Mitglieder des Deutschen Bundestags gilt eine allgemeine Anwesenheitspflicht während der Sitzungszeiten. Die Kandidaten werden als Abgeordnete ihrer beruflichen Tätigkeit für das "tägliche Brot" nicht weiter nachgehen können.
Viele Grüße,
Suat Kasem