Frage an Stephan Weil von Marianne L. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Weil,
als Eigentümerin einer stark sanierungsbedürftigen Straße stelle ich Ihnen folgende Frage:
Setzen Sie und Ihre Fraktion sich dafür ein, die Strassenausbaubeitragssatzung nach § 6 NKAG zur nächsten Landtagswahl 2022 in Niedersachsen zu thematisieren und abzuschaffen?
Liebe Frau L.,
vielen Dank für Ihre Eingabe im Portal „abgeordnetenwatch“ zum Thema Straßenausbaubeitragssatzung.
Über die Frage der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen sollte aus der Sicht von Herrn Weil und der SPD weiterhin im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung vor Ort entschieden werden. Den Kommunen steht es grundsätzlich frei, wie sie ihre Straßen finanzieren. Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Ausbaubeiträgen besteht nicht. Die Entscheidung, ob einmalige oder wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erhoben werden oder, ob die Finanzierung über allgemeine Haushaltsmittel erfolgt, liegt also im Ermessen der kommunalen Mehrheiten vor Ort.
Andererseits müssen Härtefälle bei den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern vermieden werden. Gerade einkommensschwächere Haushalte fürchten, dass sie ihr Wohneigentum angesichts der drohenden Belastung nicht halten können. Das ist nicht hinnehmbar und muss verhindert werden. Für die SPD-Fraktion steht fest, dass wir soziale Härtefälle abfedern und private Eigentümerinnen und Eigentümer vor übermäßigen finanziellen Belastungen schützen müssen.
Bereits durch die von SPD und CDU 2019 verabschiedete Änderung im Kommunalabgabengesetz wurde den Kommunen die Möglichkeit geboten, die Beitragspflichtigen zu entlasten. Es gibt nun die Möglichkeit die Beiträge in Form einer Rente von bis zu 20 Jahren zu zahlen. Diese Verrentung ist im Gegensatz zur ebenfalls anwendbaren Stundung nicht an Voraussetzung, wie einen Härtefall, gebunden.
Die völlige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist für uns der falsche Weg, da dies zu neuen Ungerechtigkeiten führen und viele Kommunen in die Schuldenfalle treiben könnte. Eine Umlegung auf die Allgemeinheit, zum Beispiel durch die Erhöhung der Grundsteuer, halten wir für sozial nicht gerecht. Zudem würden bei einer landesseitigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge künftig Jahr für Jahr hohe Einnahmeausfälle entstehen. Dies kompensieren zu wollen, würde Kürzungen in anderen uns wichtigen Feldern wie beispielsweise der Bildung, der Sicherheit oder der Arbeits- und Wirtschaftsförderung nach sie ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Team Weil