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Stephan Weil
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Frage von Bernhard S. •

Frage an Stephan Weil von Bernhard S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Weil,

wir Bürger und Wähler wüssten gerne wie Sie und Ihre Partei sich in Fragen der Zuwendungen an Kirchen/ kirchliche Einrichtungen und Trennung von Kirche und Staat positionieren.

Ich nehme an, es ist Ihnen bekannt, dass der christliche Anteil der Bevölkerung sinkt und aktuell bei ca. 58% liegt. Hingegen steigt der Anteil der konfessionsfreien inklusive der Andersgläubigen.

Forderungen der konfessionsfreien Bürger an den Staat und seine Vertreter:

• Transparenz der Finanzierung der Kirchen und deren Einrichtungen durch die öffentliche Hand.

• Staatsleistungen an die beiden christlichen Kirchen beenden und – wo unvermeidlich – ablösen!

• Einschränkung der staatlichen Privilegien der christlichen Kirchen statt Ausweitung auf Muslime und islamische Einrichtungen. -> Einführen eines integrativen Pflichtfachs zur Wertevermittlung (wie in Berlin "Ethik" und in Brandenburg "LER").

• Eigene und angemessene Vertretung der Konfessionsfreien in Ethikräten, Rundfunkräten, Bundesprüfstellen, u.a.m.

• Gleichbehandlung der säkularen Organisationen (konfessionslose, Freidenker, Giordano-Bruno-Stiftung, Humanisten, etc.) in den öffentlich-rechtlichen Medien, besonders bei den Sendezeiten, da die Medien sich schließlich an alle Bürger wenden, darunter ein Großteil konfessionsfreier Bürger.

• Auch in Einrichtungen, die in kirchlicher Trägerschaft stehen, soll das allgemeine Arbeits- und Sozialrecht gelten (Betriebsverfassungsgesetz + Allg. Gleichbehandlungsgesetz) und das Sonderrecht des sogenannten 3. Weges soll abgeschafft werden.

• Die Ausgaben-Praxis der Kirchen und sozialen Einrichtungen für die erhaltenen Finanzmittel muss transparent sein und vom Staat geprüft werden.

• Förderung religiös bzw. weltanschaulich neutraler Sozial-, Kultur- und Bildungseinrichtungen.

Wie positionieren Sie sich zu dem Thema? Vertreten Sie Standpunkte, die für uns Konfessionsfreie wichtig sind?

Im Voraus danke für die Antwort und mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Schulz,

vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie wichtige Fragen des gesellschaftlichen Miteinander ansprechen. Ich möchte Ihnen hierzu knapp gefasst meine Meinung übermitteln. Die Kooperation zwischen Staat und Kirche ist durch die staatskirchenrechtlichen Bestimmungen des Grundgesetzes und der Länderverfassungen bestimmt. Dabei ist die gebotene gegenseitige Unabhängigkeit zwischen Staat und Kirchen sowie den Religionsgemeinschaften zu gewährleisten.

Nach meiner Auffassung soll der konfessionelle Religionsunterricht wie gehabt fortgeführt werden. Der Religionsunterricht ist als einziges Unterrichtsfach im Grundgesetz als ordentliches Lehrfach für öffentliche Schulen abgesichert (Art. 7 Abs.3 GG). Der Religionsunterricht ist danach eine staatliche und keine kirchliche Angelegenheit.

Durchaus sehr umstritten ist das kirchliche Arbeitsrecht, der sogenannte Dritte Weg. Ich bin der Auffassung, dass auch kirchliche Einrichtungen starke Arbeitnehmervertretungen brauchen. Zudem ist gerade im Sozialbereich der Wettbewerbsdruck nicht zuletzt durch die schlechte Refinanzierung unerträglich hoch. Das darf jedoch nicht zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen. Gute Arbeit im Sozialbereich ist nur dort zu garantieren, wo es auch tarifliche Löhne, Arbeitnehmerrechte und Mitbestimmung gibt. Hier sehen wir Nachholbedarf bei den kirchlichen Einrichtungen.

Mit freundlichem Gruß,

Stephan Weil

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