Frage an Stephan von Hundelshausen von Silvia H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr von Hundelshausen,
seit 2001 lebe ich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Wir haben in den über 25 Jahren unseres Zusammenlebens gemeinsam den inzwischen 29jährigen Sohn meiner Lebenspartnerin großgezogen. Daher empört es mich sehr, dass wir zwar alle Pflichten einer Ehe aufgebürdet bekommen haben, die entsprechenden Rechte jedoch nur rudimentär: im Erbschaftssteuerrecht z.B. gelten meine nächsten Verwandten nach wie vor als Fremde ...
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das LPartG-Ergänzungsgesetz, das seit Jahren im Vermittlungsausschuß des Bundesrates schmort, endlich verabschiedet wird?
Mit freundlichen Grüßen
Silvia Hertz-Unseld
Liebe Frau Hertz-Unseld,
genau für den Abbau dieser verbleibenden Benachteiligungen setzen wir uns ein: wer gleiche Pflichten hat, muss auch gleiche Rechte haben! Für mich ein Alltagsthema, denn ich lebe seit 3 Jahren in einer (zwar noch nicht eingetragenen, aber festen) Partnerschaft.
Es ist abzusehen, dass der zweite Teil des LPartG wegen „Diskontinuität“ erst vom nächsten Bundestag entschieden werden kann. Deshalb hat die FDP einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht – zu finden unter www.fdp-fraktion.de Menüpunkt „Suche“, eingeben “LPartG“. Auch in Hamburg hat sich die FDP in der Bürgerschaft (war damals wissenschaftlicher Mitarbeiter der Fraktion und unseres Gleichstellungspolitischen Sprechers Martin Woestmeyer) immer auch für die erbschaftssteuerliche Gleichstellung eingesetzt – damals verhindert durch den CDU-Finanzsenator! Machen Sie die FDP so stark wie möglich – damit sich was bewegt!
Herzliche Grüße, Ihr Stephan v. Hundelshausen
(Der Verfasser hat keinen Mitarbeiterstab zur Verfügung – alles wird
nach Feierabend freiwillig und ehrenamtlich abgewickelt – manchmal
dauert es deshalb etwas – FDP-Eimsbüttel: Spendenkonto 82 09 355,
Commerzbank Hamburg 200 400 00)
Mit freundlichen Grüßen
Stephan v. Hundelshausen
FDP-Bundestagskandidat für Hamburg-Eimsbüttel