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Frage von Michel K. •

Frage an Stephan Eisel von Michel K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Eisel,

vielen Dank für Ihre Antwort auf meine letzte Frage vom 20.04.2009.

Sie schreiben, dass es sich bei der Kinderpornografie um einen Millionenmarkt handelt und dass er im Internet laut der polizeilichen Kriminalstatistik im Zeitraum von 2006 - 2007 einen Anstieg von 111 Prozent erfahren hat.

Um was für einen Anstieg handelt es sich? Ist es eine Zunahme:
- des Internet-Umsatzes der Kinderpornografie-Szene?
- der sogenannten "unique visitors"?
- der Verurteilungen?
- der Verdächtigungen?
Wenn letzteres, wieviele davon waren auch schuldig? Sind besondere Ereignisse wie große Operationen des BKA in die Statistik eingeflossen und haben sie beeinflusst? Und wie sieht der Anstieg in konkreten Zahlen aus? 100 -> 200? 1 Mio -> 2 Mio?

Warum setzen Sie sich nicht dafür ein, dass ein Richter eine Webseite prüft, bevor sie auf der Sperrliste landet? Das wäre wenigstens ein weitere Hürde, um zu verhindern, dass früher oder später die Webseiten völlig unschuldiger Mitbürger und Unternehmen zumindest vorübergehend auf der Sperrliste landen.

Zu den bereits geschlossenen Verträgen: Warum ist die Geheimhaltung des genauen Inhalts dieser Verträge nötig? Wie sieht die Evaluierung aus und wie sehen die Kriterien aus, die an das Ergebnis der Evaluierung angelegt werden?

Ich bitte Sie von ganzem Herzen: Schauen Sie sich die Einwände gegen diese Sache an und überlegen Sie, ob Sie dem BKA wirklich dieses in der Wirkung stark umstrittene und im potentiellen Schaden für die Grundrechte desaströse Instrument an die Hand geben wollen.

Mit freundlichem Gruß,
Michel Kangro

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Sehr geehrter Herr Kangro,

nochmals vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Das Bundeskriminalamt stellte von 2006 auf 2007 einen Zuwachs von 111 Prozent auf 6.202 Fälle bei der Beschaffung von kinderpornographischen Inhalten über das Internet fest. Es handelt sich hierbei um die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren und nicht – worauf Sie vermutlich hinaus wollen – um die Anzahl der Verurteilungen.

Für mich ist aber entscheidend, dass der Versuch unternommen wird, jeden Klick auf Seiten mit diesen abscheulichen Inhalten zu verhindern, um die Anbieter auch wirtschaftlich zu treffen. Dass dies technisch nicht zu 100 Prozent gelingen kann, habe ich bereits hinreichend deutlich gemacht.

Meiner Meinung nach rütteln die Zugangssperren zu Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten auch nicht an der im Grundgesetz garantierten Informations- und Kommunikationsfreiheit. Auch nach unserer Verfassung findet die Meinungsfreiehiet ihre Grenze im Schutz der Menschenwürde. Es geht nicht darum, Freiheiten einzuschränken, sondern um das Blockieren von Seiten, auf denen der Missbrauch und die Vergewaltigung von Kindern verbreitet und auf einfache Weise weltweit verfügbar gemacht wird. Dadurch wird keine Zensur eingeführt. Es geht darum, Menschrechte und die Würde des Einzelnen, nämlich der Kinder, zu schützen und schwere Körperverletzungen zu ächten. Das ergibt sich schon daraus, dass die in Artikel 1 GG geschützte Würde des Menschen alle anderen Freiheiten natürlich begrenzt. Im Blick auf den Missbrauch von Kindern bedarf das sicher keiner weiteren Begründung.

Ich möchte aber auch nochmals betonen, dass Zugangssperren nicht zu einer Hintertür für eine Zensur des Internets werden dürfen. Deshalb hat sich die Große Koalition darauf verständigt, dieses Instrument eindeutig auf Seiten mit kinderpornographischen Inhalten zu beschränken. Sollten versehentlich andere Seiten tangiert werden, so haftet das BKA, das die entsprechende Sperrliste tagesaktuell erstellt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Eisel