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Frage von Betty G. •

Frage an Stephan Eisel von Betty G. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Dr. Eisel,
ich habe ein 14 Jahre altes Fahrzeug, das bis März 2008 auf mich zugelassen war. Dieses habe ich vorerst stillgelegt, um es später wieder anzumelden. Ich habe mich jedoch für den Kauf eines Neuwagens entschlossen und möchte die Umweltprämie in Anspruch nehmen. Bekomme ich die Umweltprämie? Und ist Voraussetzung hierfür, dass das Fahrzeug wieder angemeldet wird?
Mit freundlichem Gruß

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Goedicke,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Umweltprämie.

Nach Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie muss das Altfahrzeug zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung für mindestens ein Jahr auf den Antragsteller zugelassen gewesen sein. Außerdem muss die Erstzulassung des Fahrzeugs mindestens neun Jahre vor dem Verschrottungsdatum erfolgt sein.

Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie den Antrag unter Beilegung des Verwertungsnachweises eines anerkannten Demontagebetriebs, der Kopie der Zulassungsbescheinigungen von Alt- und Neufahrzeug sowie der Kopie der Rechnung über den Erwerb des neuen Autos stellen.

Die Antragstellung ist seit dem 27. Januar 2009 möglich. Das Antragsformular und alle weiteren Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (www.bmwi.de) oder direkt beim dafür zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de).

Wenn Sie darüber hinaus weitere Detailfragen haben, können Sie diese gerne unter der eingerichteten Service-Nummer 30-346 465 470 stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Eisel