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Frage von Norbert B. •

Frage an Stephan Eisel von Norbert B. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Dr. Eisele,

ich haben einen 18 Jahre alten Golf, dieser ist seit 12 Jahren auf meinen Namen zugelassen ist. Das Fahrzeug wurde aus gesundheitlichen Gründen nur von April 2008 bis August 2008 vorrübergehend stillgelegt. Ich möchte mir jetzt ein neues Auto kaufen. Meine Frage: Bekomme ich auch die Umweltprämie, obwohl der Wagen lt. KFZ-Schein ja erst seit 7 Monaten wieder zugelassen ist.
Wenn ja, benötige ich für den Antrag außer Brief, KFZ-Schein, Verwertungsnachweis vielleicht auch noch eine Bestätigung der KFZ-Steuer-Stelle oder der Versicherung?

Mit freundlichem Gruß

Norbert Böckelken

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Böckelken,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Umweltprämie.

Nach Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie muss das Altfahrzeug zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung für mindestens ein Jahr auf den Antragsteller zugelassen gewesen sein. Außerdem muss die Erstzulassung des Fahrzeugs mindestens neun Jahre vor dem Verschrottungsdatum erfolgt sein.

Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie den Antrag unter Beilegung des Verwertungsnachweises eines anerkannten Demontagebetriebs, der Kopie der Zulassungsbescheinigungen von Alt- und Neufahrzeug sowie der Kopie der Rechnung über den Erwerb des neuen Autos stellen.

Wenn Sie darüber hinaus weitere Detailfragen haben, können Sie diese gerne unter der eingerichteten Service-Nummer 06196/908470 stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Eisel