Frage an Stephan Eisel von Bernhard S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Eisel
Vielen Dank, dass Sie die Presseerklärung der CDU hier noch einmal wiedergegeben haben. Sie werden somit dem Gesetz zustimmen?
Leider sind Sie auf keine meiner Fragen eingegangen. Bei einem Gesetz das möglichst heimlich und schnell beschlossen werden soll (wie alle Sicherheitsgesetze der letzten Zeit) ist dies nicht verwunderlich.
"Somit schließt das BKA-Gesetz eine Lücke [..]."
Die Rechte werden MASSIV ausgeweitet. Lücken werden keine geschlossen sondern höchstens Doppelzuständigkeiten geschaffen und zentralisiert.
"Dies ist unbedingt vonnöten, da der grenzüberschreitende Terrorismus eben auch Ländergrenzen überschreitet."
Für Deutschland heisst das: noch mehr Kampftruppen nach Afghanistan?
"Dabei bleiben die Aufgaben des BKA [..] auf die Fälle internationaler terroristischer Gefahren beschränkt, [..]."
Nun, eine größere ´Überdehnung der Wahrheit´ kann man sich kaum denken. Jeder(!) ist zu jeder Zeit betroffen. Wie von der VDS. Fragen Sie Andrej Holm was er darüber meint.
"[..]so genannten Online-Durchsuchung[..]"
Heimliche(!) Online-Durchsuchung! Die Betroffenen werden darüber regelmäßig nicht informiert.
So geht es weiter. Haben Sie den Gesetzesentwurf gelesen und verstanden?
Darum meine Fragen:
Meinen Sie, die die Lehren die man aus der Geschichte gezogen hat (z.b. Polizei-Geheimdienst-Trennungsgebot) heute noch gültig sind?
Können Sie irgendwie nachvollziehbar darlegen (außer mit der behaupteten allgemeinen Bedrohungslage), warum dies Alles notwendig ist?
Datenverluste gibt es überall da fast täglich wo es große Datensammlungen gibt. Warum meinen Sie wird dies in diesem Falle anders sein?
Das BKA soll sich im wesentlichen selbst kontrollieren. Anderseits gibt es selbst bei angeordneten Hausdurchsuchungen eine hohe Missbrauchsquote. Wieso meinen Sie, dass wenn die letzte Kontrolle wegfällt, die Missbrauchsquote sinken wird (außer dadurch, dass weniger Missbrauchsfälle bekannt werden können)?
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Sommer,
zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass ich nicht irgendwelche Pressemitteilungen wiedergebe, sondern meine eigene Meinung. Des Weiteren möchte ich mich dafür entschuldigen, dass bei meiner Antwort der Schlusssatz verloren gegangen ist. Ja, ich werde heute dem Gesetz zur Abwehr der Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt zustimmen, wobei ich durchaus zur Kenntnis nehme, dass die Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes von anderer Seite bereits angekündigt worden ist. Dagegen ist meines Erachtens nichts einzuwenden, obwohl die zuständigen Verfassungsressorts ausdrücklich darauf hinweisen, dass gerade die Verfassungskonformität sorgfältig geprüft wurde.
Ich möchte nochmals betonen, dass durch die Föderalismusreform I dem Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz zur Abwehr der Gefahren des internationalen Terrorismus durch das BKA zugeschrieben wurde. Die einfachgesetzliche Ausgestaltung dieser Kompetenzzuschreibung erfüllt nun der vorliegende Gesetzentwurf. Meines Erachtens ist es in diesem Zusammenhang nur logisch, dem BKA die Möglichkeiten zu geben, welche die Landespolizeibehörden schon lange haben.
Die Sicherheitsbehörden müssen sich auch an veränderte Bedingungen anpassen können. Terroristen nutzen moderne Kommunikationsmittel ganz selbstverständlich und nutzen das Internet zum weltweiten Austausch von Informationen, wie zum Beispiel für den Bau von Sprengsätzen. Es wäre schlichtweg unverantwortlich, den Sicherheitsbehörden Instrumente zur Überwachung solcher Vorgänge zur Abwehr großer Gefahren zu verwehren. Deshalb halte ich die Online-Durchsuchung bei richterlicher Anordnung für notwendig. Es ist übrigens eine wichtige Lehre aus der Geschichte, dass die Voraussetzung der Entscheidung eines unabhängigen Richters dabei unbestrittene und zwingende Voraussetzung ist.
Damit erfüllt der Gesetzentwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 27. Februar 2008 zum nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz für diese Maßnahme. So sind Regelungen zur Benachrichtigung Betroffener, zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und zur Verwendung und Löschung erhobener Daten Bestandteil des Gesetzes. Ich kann zwar nicht ausschließen, dass es auch in diesem Bereich zu Datenverlusten kommen kann, die es eigentlich nicht geben darf. In einem solchen Falle vertraue ich aber auf unseren Rechtsstaat, der für entstandene Schäden aufzukommen hat.
Im Bereich der akustischen Wohnraumüberwachung gilt ebenfalls die zwingende Voraussetzung einer richterlichen Anordnung. Auch diese Maßnahme darf nur zur Abwehr größter Gefahren ergriffen werden.
Unsere unterschiedlichen Meinungen sollten wir wechselseitig respektieren. Allerdings lege ich schon Wert auf die Feststellung, dass ich dem Gesetz nicht zustimmen würde, wenn es auch nur andeutungsweise die Gefahr eines Überwachungsstaates wie in der DDR oder im Nationalsozialismus beinhalten würde.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stephan Eisel