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Stephan Eisel
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Frage von Arnulf K. •

Frage an Stephan Eisel von Arnulf K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Eisel,

warum entschieden sich die CDU-Mitglieder im Bundestag zu Zeiten der Opposition für den bundesweiten Nichtraucherschutz in Restaurants. Viele Nichtraucher würden gerne in Restaurants gehen, wenn ihnen garantiert wird, daß sie dort qualmfrei ihr Essen genießen können. Das Argument, daß dann die Gäste wegblieben läßt sich dadurch widerlegen, daß in Belgien jeder, der eine Zigarette rauchen will, auch bei eisigen Temperaturen ohne zu Murren, vor die Restauranttüre geht, um dort rauchen. Aber das dreisteste an dieser Debatte ist das Argument vieler uneinsichtiger Raucher, der Nichtraucher könne sich ja ein Restaurant suchen, in dem nicht geraucht werde.

Herr Dr. Eisel, suchen Sie mal in einer beliebigen Stadt in Nordrhein- Westfalen ein Restaurant, in dem nicht geraucht wird. Sie werden kein einziges finden. Auch hätte sich die kostenintensive und ständig nachzubessernde Gesundheitsreform vermeiden lassen können, wenn endlich, wie in anderen EU-Staaten auch ein landes- bzw. bundesein- heitliches Rauchverbot in Gaststätten gelten würde. Oder gehören Sie auch zu den Politikern, die sich ihren eigenen Entscheidungen von der Tabak- und Gaststätenlobby durch beeinflussen lassen?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kayser,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Nichtraucherschutz. Da ich selbst Nichtraucher bin und mich ebenfalls gerne in einer rauchfreien Umgebung aufhalte, habe ich für Ihr Anliegen Verständnis.

Am 1. September 2007 ist das Bundesnichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten, das in Einrichtungen des Bundes, in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs sowie in Bahnhöfen ein allgemeines Rauchverbot eingeführt hat. Ferner sah es eine Verbesserung des Nichtraucherschutzes am Arbeitsplatz und eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes vor. Für die Bereiche Gaststätten, Schulen, Hochschulen sowie öffentliche Einrichtungen der Länder liegt die verfassungsrechtliche Zuständigkeit für den Schutz vor dem Passivrauchen bei den Bundesländern. Dies ist unserem föderalen Staatssystem und insbesondere der letzten Föderalismusreform geschuldet. Der Bundestag hat in dem von Ihnen angesprochenen gastronomischen Bereich also keine Zuständigkeit.

In Nordrhein-Westfalen ist das Nichtraucherschutzgesetz (NiSchG) am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Die Regelungen für Gaststätten gelten seit 1. Juli 2008. Eine zusätzliche Ausnahme für Einraumgaststätten wurde den zuständigen Behörden durch Erlass vom 31. Juli 2008 empfohlen. Danach darf in nordrhein-westfälischen Gaststätten in Anlehnung an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bis auf weiteres nur geraucht werden, wenn die Gastfläche weniger als 75 qm aufweist, keine zubereiteten Speisen angeboten werden, die Gaststätte über keinen abgetrennten Nebenraum verfügt und unter 18-jährigen Personen keinen Zutritt gewährt. Außerdem müssen solche Rauchergaststätten im Eingangsbereich eindeutig gekennzeichnet sein. Dadurch hat sich meiner Meinung nach die Situation auch für Nichtraucher in Nordrhein-Westfalen erheblich verbessert.

Darüber hinaus trägt meines Erachtens die Landesregierung mit speziellen Maßnahmen zu einem gesellschaftlichen Klima bei, in dem das Rauchen vielerorts Ausnahme und das Nichtrauchen zur Regel wird. So sind bspw. die Vorschriften im Bereich Jugendschutz erheblich verschärft worden. Außerdem wird die Bevölkerung durch intensive Aufklärungsarbeit über die Gefahren des Tabakkonsums informiert und die Suchtberatung ausgeweitet. Darüber hinaus gilt in allen öffentlichen Einrichtungen des Landes ein generelles Rauchverbot.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Eisel

P.S.: Ich halte es übrigens für wenig sachdienlich, mir eine Beeinflussung meiner Meinung durch irgendwelche Lobbyisten zu unterstellen, ohne dass Sie mich oder meine Meinung überhaupt kennen.