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Frage von Ulrike K. •

Frage an Stephan Eisel von Ulrike K. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Hr. Dr. Eisel,

eigenverantwortliche Schulen, individuelle Förderung, gleiche Bildungschancen für alle - das Thema an allen Schulen, wie auch dem Städt. Gymnasium, Erwitte.

Überforderte Schüler, die nach dem G-8- Modell lernen müssen. Lehrer, die immer mehr zusätzliche Aufgaben zu tragen haben, unzufriedene Eltern ... Manchmal wäre es sehr sinnvoll, mal an der Basis nachzufragen, welche Auswirkungen viele, nicht ausformulierte
Neuerungen der Schulpolitik in der Realität zeigen. Eine Frage: Ist es möglich, die Lernstandserhebungen in der Klasse 8 im Sinne der Eigenverantwortlichkeit der Schulen nicht durchzuführen und dafür den Aufwand, die Zeit in wichtigere Dinge wie z. B. Einzelförderung zu investieren?

Für Schüler und Lehrer wäre es entschieden sinnvoller, Parallelarbeiten zu schreiben als Lernstandserhebungen, die überhaupt nicht mehr ernst genommen werden, da sie nicht benotet werden. Vergleichsarbeiten öffnen Schülern und Lehrern ganz andere
Perspektiven. Jeder Schüler weiß innerhalb einer Jahrgangsstufe, wo er seine Schwächen und Stärken hat. Der einzelne Lehrer kann durch individuelle Förderung von schwächeren oder stärkeren Schülern den Unterricht erweitern. Außerdem: Sollte ein Lehrer mal krank sein, kann jederzeit ein anderer Pädagoge seinen Unterricht weiterführen, da dieselben Unterrichtsinhalte vermittelt werden.
Für Eltern hieße das: weniger Ausfall, alle erhalten gleiche Bildungschancen.

Vielen Dank schon im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,

U. Ködding

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Ködding,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zu den Lernstandserhebungen in der achten Klasse. Sie wissen sicherlich, dass Schulpolitik Ländersache ist und wir als Bundestagsabgeordnete damit nicht befasst sind.

Ich möchte Ihnen aber zustimmen, dass die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler nicht aus zeitlichen Gründen unter den Tisch fallen darf. Es ist aber nicht richtig, dass die Ergebnisse der Lernstandserhebungen keine Berücksichtigung finden. Laut Schulgesetz § 48 Abs. 2 „Leistungsbewertung“ sind die Ergebnisse der zentralen Erhebungen „angemessen zu berücksichtigen“. Man mag bedauern, dass sie nicht als Klassenarbeit gewertet werden, sie sollen aber bspw. dann von Bedeutung sein, wenn ein Schüler am Ende eines Schuljahres zwischen zwei Noten steht.

Aber die viel bedeutendere Aufgabe der zentralen Lernstandserhebung ist die Rückmeldung an die Schulen und die damit einhergehende Kontrolle inwieweit die Schule sich im Vergleich zu anderen Schulen bewährt hat und was gegebenenfalls verändert werden muss, um bessere Ergebnisse zu erzielen. Um eine faire Vergleichbarkeit in ganz Nordrhein-Westfalen zu erzeugen, müssen auch entsprechende zentrale Vergleichsarbeiten durchgeführt werden.

Wenn wir gleiche Bildungschancen für alle Schüler tatsächlich wollen, dann wäre es sicherlich gut, wenn man die Schulen auf ein vergleichbares Niveau bringt. Ansonsten orientiert sich die jeweilige Schule – wie in der Vergangenheit – am Niveau ihrer Schülerinnen und Schüler und eben nicht an einem landesweiten Mindeststandard.

Meines Erachtens schadet es nicht, die Schüler schon in der achten Klasse mit einer solchen zentralen Arbeit zu konfrontieren. Wenn in Klasse 10 die Abschlussarbeiten anstehen (zumindest in Haupt- und Realschule), haben die Schüler bereits eine solche Prüfungssituation erlebt und können damit dann besser umgehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Eisel