Frage an Stephan Eisel von Rolf V. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Eisel
ich bitte um Mitteilung warum von den Rentenzahlungen Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind, obwohl von den Einzahlungen in die Rentenkasse bereits Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt wurde. Meiner Meinung nach kommt es hier zu einer Doppelbelastung der gleichen Beträge, da man inzwischen schon sehr alt werden muss um aus der Rentenkasse mehr herauszubekommen als man einbezahlt hat.
Ich weiß, dass Sie sich mit dieser Problematik nicht direkt auseinandersetzen müssen, da Sie voraussichtlich eine Altersversorgung ohne eigene Leistungen erhalten werden, denke jedoch, dass Sie als gewählter Volksvertreter sich auch hiermit auseinandergesetzt haben.
In diesem Zusammenhang interessiert es mich warum die Beamten nicht in das System der Rentenversicherung eingegliedert werden, damit zum einen nicht zwei Systeme nebeneinander laufen, welches zu immer größeren Ungerechtigkeiten (Höhe der Altersversorgung führt) und zum weiteren die Beamten immer sich weiter von den Problemen der Normalbevölkerung (z. B. Sicherung des Ruhestandes) entfernen. Ich könnte mir vorstellen, dass, wenn diese gedankliche Entfernung nicht eingetreten wäre, z. B. die Regelungen zur Abgeltungsteuer nicht wie nunmehr geplant realisiert worden wären.
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Herr Völsgen,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zu Ihrer ersten Frage möchte ich anmerken, dass der Beitragspflicht eines Versicherten als Gegenleistung der garantierte Bestand des Versicherungsschutzes in der gesetzlichen Kranken- (GKV) und Pflegeversicherung (GPV) gegenübersteht. Die Versicherten sind im Rahmen des Solidaritätsprinzips an der Finanzierung der GKV und GPV beteiligt und zahlen demnach von ihrem Einkommen bzw. ihrer Rente einen Beitrag - bemessen nach der individuellen wirtschaftlichen Leistungskraft. Die Rente wird hier als Einkommen angesehen und unterliegt deshalb der Beitragspflicht. Im Krankheits- bzw. Pflegefall bekommt der Versicherte aber nicht nur den eingezahlten Beitrag zurück, sondern den Betrag, den die Behandlung in Anspruch nimmt – und dies ein ganzes Leben lang. Darüber hinaus sind ältere Menschen ja gerade diejenigen, die sowohl Pflege- als auch Krankenkasse besonders in Anspruch nehmen. Sie decken mit ihren Beiträgen übrigens nur rund 40 % ihrer Leistungsausgaben ab, der Rest wird von der Solidargemeinschaft übernommen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Eine Einbeziehung der Beamten würde die langfristigen Finanzierungsprobleme der Rentenversicherung nicht mildern. Der Schlussbericht der Enquete-Kommission „Demographischer Wandel“ kommt zu dem Ergebnis, dass sich im Falle der Einbeziehung der Beamten mittel- bis langfristig sogar eine zusätzliche Belastung für die GRV ergäbe, die über die Auswirkung der allgemeinen demographischen Entwicklung hinausginge. Dies hängt v. a. mit der ungleichen Altersstruktur der Beamten zusammen. Die genannten Gründe machen deutlich, dass die finanziellen Probleme der GRV durch eine Einbeziehung der Beamten nicht gelöst würden. Aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit halte ich es aber für richtig, dass Änderungen im Leistungsbereich der GRV auch auf die öffentlichen Alterssicherungssysteme übertragen werden. So ist bspw. das Pensionseintrittsalter für Beamte stufenweise – wie in der GRV – auf 67 Jahre angehoben worden. Übrigens werden die Beiträge zur GPV in voller Höhe von Beamten und Pensionären selbst bezahlt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stephan Eisel