Frage an Stephan Eisel von Trutz P. bezüglich Verkehr
Guten Tag, sehr geehrter Herr Dr. Eisel!
Werden Sie Folgendes bei Ihren parlamentarischen Entscheidungen über die anstehenden Änderungen des Kraftfahrzeugsteuer-Gesetzes berücksichtigen?
Heute kostet ein Liter Dieselkraftstoff genau so viel wie ein Liter Super- Benzin und dieser Trend wird sich verfestigen!
Seit vielen Jahren wird eine höhere Kraftfahrzeugsteuer für Diesel-Fahrzeuge erhoben.Diese höhere Steuer wurde seinerzeit aus Gründen der Gerechtigkeit zum Ausgleich für eine höhere Mineralölsteuer für Benzin gegenüber Diesel (EU-bedingt) auf der Basis von etwa 15000 Jahreskilometern berechnet.
Dem Vernehmen nach soll im kommenden Kraftfahrzeug-Steuergesetz selbst für Diesel-Pkw der Schadstoffklassen Euro 2 und Euro 3 ein Zuschlag erhoben werden.
Wenn man die seinerzeit erhöhte Steuer für Dieselfahrzeuge nicht vorher auf das gleiche Niveau wie für andere Kraftfahrzeuge zurückführt, wird die Gerechtigkeitserwägung in ihr Gegenteil verkehrt.
Der Grundsatz der Steuergleichheit wäre verletzt!
Eine weiteres Beispiel für die ungleiche steuerliche Behandlung deutscher Autofahrer. Ich bin auf Ihre Antwort sehr gespannt.
Mit freundlichen Grüßen
Trutz Popp
Sehr geehrter Herr Popp,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Kraftfahrzeugsteuer.
Meines Erachtens ist eine nach Umweltgesichtspunkten ausgestaltete Kraftfahrzeugsteuer nach wie vor der richtige Weg. Daher halte ich es für zutreffend, dass bei Dieselkraftstoff die Erzeugung von Russpartikeln steuerlich mit einbezogen wird. Richtig finde ich es auch, dass bei der Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer nicht mehr der Hubraum die Bemessungsgrundlage für die Steuererhebung bilden soll, sondern der Ausstoß an CO2.
Dagegen halte ich eine rückwirkende Besteuerung für Altfahrzeuge für falsch und bin aus Gründen des Vertrauensschutzes gegen die aktuellen Pläne des Bundesfinanzministers, die zusätzliche Belastungen für Besitzer von Altfahrzeugen vorsehen. Hiervon wären nämlich rund 16 Mio.Pkw der Schadstoffklassen Euro 2 und Euro 3 und nochmals 20 Mio.Pkw der Schadstoffklasse Euro 4 betroffen gewesen. Gerade vor dem Hintergrund gestiegener Spritpreise kann es etwaige Belastungen auf Grund eines besonders hohen CO2-Ausstoßes nur für ab dem Tag des In-Kraft-Tretens des neuen Gesetzes erstmals zugelassene Fahrzeuge geben. Denn so kann die Kfz-Steuer bei der Kaufentscheidung für einen neuen Pkw angemessen berücksichtigt werden und zu einer merklichen Minderung des CO2-Ausstoßes im Verkehr beitragen.
Allerdings sind mehrere Punkte bei der Ausgestaltung der neuen Kfz-Steuer noch umstritten. Es ist auch noch nicht absehbar, ob sich die Union gegen die SPD durchsetzen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stephan Eisel