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Stephan Eisel
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Frage von Thomas F. •

Frage an Stephan Eisel von Thomas F. bezüglich Recht

In welcher Weise sollte Ihrer Meinung nach das Urheberrecht in Zukunft behandelt werden? Sollte es gelockert werden im Sinne einer barrierefreien Informationsgesellschaft? Besonders im Bereich Forschung/Bildung sollte es meiner Meinung nach für Universitäten und Schulen möglich sein, für den Lehr- und Forschungsbetrieb von bisherigen, zunehmnd restriktiver werdenden Modellen Abstand zu nehmen.

Außerdem interessiere ich mich für dafür, wie die CDU die Rechte von Künstlern am eigenen Werk behandeln möchte. Aktuell verwendet sie selbst das Lied "Angie" im Wahlkampf nach Absprache mit der GEMA, verstößt damit aber gegen den ausdrücklichen Wunsch der Künstler selbst, die durch ihre Sprecherin ausgedrückt haben, daß sie damit nicht einverstanden sind.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ficker

vielen Dank für Ihre Email.

Die Bundesjustizministerin hätte mit der Novelle zum so genannten "Zweiten Korb" des Urheberrechts die Möglichkeit gehabt, das Urheberrecht an die Anfor-derungen des digitalen Zeitalters anzupassen. Diese Chance hat sie weitgehend vertan.

Bei der Diskussion um die Erlaubnis der digitalen Privatkopie ohne Einschrän-kungen wird häufig übersehen, dass es einen großen Unterschied zur analogen Kopie gibt. Die Digitalkopie erfährt gegenüber seiner Originalvorlage keinen Qua-litätsverlust und die Verbreitung dieser Kopien funktioniert nicht mehr umständ-lich und auch kostenträchtig von Hand zu Hand oder auf dem Postwege, sondern einfach per Mausklick. Auf diese neuen Dimensionen muss das Urheberrecht eine Antwort finden. Es geht keinesfalls darum, die Kopie der Musik-CD für den eigenen Gebrauch zu verbieten. Zurzeit werden aber digitale Kopien häufig an-derweitig genutzt. Nach Branchenangabe gab es 2003 gut 600 Millionen illegale Musikdownloads. Es handelt sich dabei also keineswegs um ein Einzelproblem. Nach den Vorstellungen der Bundesjustizministerin soll den Nutzern illegaler Tauschbörsen das Handwerk gelegt werden. Wenn es sich um ein offensichtlich rechtswidriges Angebot handelt, soll eine digitale Privatkopie nicht erlaubt sein. Diese Gesetzesbestimmung stellt zwar einen kleinen Fortschritt zur heutigen Rechtslage dar, lässt jedoch ihrerseits zu großen Auslegungsspielraum, so dass der Erfolg dieser Gesetzesbestimmung in der Praxis fraglich bleibt. Den Scha-den, den Raubkopien anrichten, ist immens. Gegenüber dem Jahre 2002 musste die Musikindustrie Umsatzeinbußen in Höhe von knapp 20 % hinnehmen. Das bedeutet auch: Abbau von Arbeitsplätzen in der Branche und Verringerung der Investitionstätigkeit. Neue Künstler haben es immer schwerer Fuß zu fassen, da sich Unternehmen eine derartige Risikoinvestition kaum noch leisten können. Ein schwaches Urheberrecht schädigt auch den Künstler und letztendlich sogar den Verbraucher, der immer weniger Musik angeboten bekommt.

Ein Auskunftsanspruch der Rechteinhaber gegen den Internetprovider soll die Rechte des Urhebers durchsetzungsstark gestalten. Zurzeit hat der Rechteinha-ber, der beispielsweise seinen Musiktitel auf einer illegalen Tauschbörse ent-deckt, keine Möglichkeit gegen den Rechteverletzer direkt vorzugehen, da dieser für ihn anonym ist. Lediglich über den Internetprovider könnte er seine Identität offen legen. An die Daten gelangt er bislang zwar auch, jedoch nur über eine Strafanzeige bei den Strafverfolgungsbehörden. Von diesem Verfahren haben die Rechteinhaber in der Vergangenheit auch teilweise Gebrauch gemacht. Nach dem bisherigen Verfahren findet demnach eine m.E. nicht unbedingt notwendige strafrechtliche Verfolgung der Betroffenen statt, Diese würde durch einen zivil-rechtlichen Auskunftsanspruch überflüssig werden. Der Rechteinhaber könnte somit auf direktem Wege eine Unterlassung oder seinen Schadensersatz geltend machen.

Urheberrechtliche Pauschalabgaben wird es auch künftig noch geben müssen. Sie haben gegenüber individueller Vergütung jedoch den Nachteil, dass sie zwangsläufig zu Ungerechtigkeiten führen. Die Bundesregierung verkennt die Zeichen der digitalen Zeit, wenn sie als Kernstück ihrer Reform die Abgabe auf weitere Geräte und Speichermedien ausweiten will. Eine intelligente Alternativ bietet das Digitale-Rechte-Management (DRM). Dieser technische Fortschritt findet bei der Bundesregierung jedoch nicht hinreichend Berücksichtigung. Durch das DRM wird sichergestellt, dass der Urheber entsprechend der Nutzung seines Werkes durch einen Dritten eine angemessene Vergütung erhält. Damit würde mehr Gerechtigkeit in das Vergütungssystem einziehen und auch die Verbrau-cher würden von weniger Pauschalgebühren profitieren.

Ich hoffe Ihnen mit diesen zentralen Punkten zur Urheberrechtsreform "Korb zwei" meinen Standpunkt etwas näher gebracht zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Eisel