Frage an Stephan Eisel von Rainer M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Eisel,
ich habe heute morgen erneut einen Artikel über die geplante Diätenerhöhung im Spiegel Online gelesen und wollte mich einmal erkundigen wie Sie zu der Sache stehen, insbesondere der Absatz macht mich stutzig:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,552648,00.html
"Ihr öffentlich zelebriertes Argument: Sie könnten, um konsequent zu bleiben, gar nicht anders, weil Paragraph 30 des Abgeordnetengesetzes eine Erhöhung entsprechend der nun steigenden Beamten- und Richterbesoldung zwingend vorsehe."
Doch das ist eine gezielte Täuschung der Öffentlichkeit.
Die Koppelung gemäß Paragraph 30 gilt nämlich jetzt noch gar nicht. Sie ist vielmehr erst für "spätere Anpassungen" vorgesehen - so ausdrücklich niedergeschrieben im Paragraph 11 des Abgeordnetengesetzes - also erst für Erhöhungen, die der von 2009 folgen. ...
Mit freundlichem Gruß,
Rainer Meller
Sehr geehrter Herr Meller,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Diätenerhöhung.
Ich halte es für richtig, dass die Diäten an den Tarifabschluss Öffentlicher Dienst gekoppelt sind - wie zum Beispiel auch die Bezüge der Oberbürgermeister und Bürgermeister. Das heißt nämlich, dass der Deutsche Bundestag nicht willkürlich die eigenen Erhöhungen festsetzt. Ich bin auch dafür, dass die Anpassung ein Jahr später erfolgt als im Öffentlichen Dienst - also ab dem 1. Januar 2009 - und ohne Einmalzahlung, Weihnachts- oder Urlaubsgeld.
Dabei berufe ich mich nicht darauf, dass der Bundestag nicht auch anders entscheiden könnte - das kann er natürlich -, sondern ich halte diese Lösung für von der Sache her geboten. Sie entspricht im Übrigen auch dem, was wir im letzten Jahr beschlossen haben und wir haben damit als Abgeordnete keinen Einfluss mehr auf die Höhe eventueller Anpassungen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stephan Eisel